Verwaltungsleitung

Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.

Der Bürgermeister ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich.

Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere die Gesetze auszuführen, die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und auszuführen sowie über die Ausführung der Beschlüsse dem Hauptausschuss regelmäßig zu berichten und darüber hinaus die Entscheidungen zu treffen, die die Gemeindevertretung ihm übertragen hat.

Darüber hinaus führt der Bürgermeister die Aufgaben durch, die der Gemeinde zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, und ist dafür der Aufsichtsbehörde verantwortlich.

Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an.

Der Gemeinde Sylt ist auch die Verwaltung der amtsangehörigen Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup (Sylt) übertragen.