Der Bürgermeister der Gemeinde Sylt
Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere die Beschlüsse der Gemeindevertretung und der Ausschüsse vorzubereiten und diese nach einer Rechtmäßigkeitskontrolle auszuführen.
Der Bürgermeister ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung verantwortlich.
Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet der Bürgermeister für die Gemeindevertretung und für die Ausschüsse an.
Der hauptamtliche Bürgermeister der Gemeinde Sylt wird für die Dauer von sechs Jahren direkt gewählt, hat aber kein politisches Mandat.
Der Gemeinde Sylt ist als Inselverwaltung auch die Verwaltung der amtsangehörigen Gemeinden Hörnum (Sylt), Kampen (Sylt), List auf Sylt und Wenningstedt-Braderup (Sylt) übertragen.
Bis zur Neuwahl des hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Sylt ist Carsten Kerkamm Amtierender Bürgermeister.
Kontakt zum Büro des Bürgermeisters:
Rathaus
Andreas-Nielsen-Straße 1, Sylt OT Westerland
info[at]gemeinde-sylt.de
T 04651 – 851 201