Katastrophenschutz (KatSchutz)

Die Gemeinde Sylt und das Amt Landschaft Sylt informieren Sie hier über den Katastrophenschutz auf Sylt.

Wofür Katastrophenschutz?

Zuständig für den Katastrophenschutz ist der Landrat des Kreises Nordfriesland. Hier ist der Katastrophenschutz dezentral organisiert. Die Insel Sylt ist eine Abschnittsführungsstelle, deren Leiter die/der  hauptamtliche Bürgermeisterin/Bürgermeister der Gemeinde Sylt ist. Die Vertretung wird von der/dem ehrenamtlichen Amtsvorsteherin/Amtsvorsteher des Amtes Landschaft Sylt wahrgenommen.

Katastrophenschutz ist eine ständige Aufgabe der inneren Sicherheit.
Katastrophenschutz bedeutet, die für die Abwehr oder Begrenzung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen vorzubereiten sowie Katastrophen und schwere Gefahrenlagen unter Anwendung von Notfallplänen wirksam zu bekämpfen.

Katastrophen werden auf der Insel von den öffentlichen und privaten Katastrophenschutz- und Hilfeleistungsorganisationen bekämpft. Hierzu gehören die Gemeinden, die Feuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz, die Polizei und viele ehrenamtliche Helfer/innen.

Gerade auf Sylt benötigen wir viele helfende Hände, da wir in einer isolierten Gefahrenlage u.U. keine Hilfe vom Festland erhalten können.

Konzepte für die Notfallbewältigung auf der Insel Sylt

Zur Abwehr und Bewältigung von Notfällen, Gefahren und Katastrophen wurde für die Gemeinden der Insel Sylt ein Drei–Stufen–Konzept entwickelt.

Weitere Informationen dazu erhalten Sie:

Wie kann ich mich vorbereiten?

Als Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen hat das BKK hat eine persönliche Checkliste erstellt (externer Link hier)

Wann wähle ich welche Nummer?

110, 112 oder 116 117? Im Not- oder Krankheitsfall sollte man schnell die richtige Nummer wählen. Wissen Sie, welche? 

Das Land SH hat eine hilfreiche Übersicht zusammengestellt: (Externer Link hier) 

Wo finde ich weitere Informationen?

Katastrophenschutz NF I

Katastrophenschutz SH

Katastrophenschutz NF II

Warnung & Vorsorge