Datenschutzerklärung,

 inkl. Datenschutzhinweise und Informationen nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die Gemeinde Sylt behandelt Ihre personenbezogenen Daten mit der größten Sorgfalt. Die Behandlung erfolgt grundsätzlich vertraulich und die Erhebung so sparsam wie möglich. Die zu den nachfolgend beschriebenen Zwecken erhobenen Daten werden stets voneinander getrennt abgelegt. Sie werden nicht zusammengeführt oder abgeglichen.

Personenbezogene Daten (nachfolgend zumeist nur „Daten“ genannt) werden von uns nur im Rahmen der Erforderlichkeit sowie zum Zwecke der Bereitstellung eines funktionsfähigen und nutzerfreundlichen Internetauftritts, inklusive seiner Inhalte und der dort angebotenen Leistungen, verarbeitet.

Gemäß Art. 4 Ziffer 1. der Verordnung (EU) 2016/679, also der Datenschutz-Grundverordnung (nachfolgend nur „DSGVO“ genannt), gilt als „Verarbeitung“ jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Mit der nachfolgenden Datenschutzerklärung informieren wir Sie insbesondere über Art, Umfang, Zweck, Dauer und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit wir entweder allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung entscheiden. Zudem informieren wir Sie nachfolgend über die von uns zu Optimierungszwecken sowie zur Steigerung der Nutzungsqualität eingesetzten Fremdkomponenten, soweit hierdurch Dritte Daten in wiederum eigener Verantwortung verarbeiten.

Unsere Datenschutzerklärung ist wie folgt gegliedert:

I. Informationen über uns als Verantwortliche
II. Rechte der Nutzer und Betroffenen
III. Informationen zur Datenverarbeitung

I. Informationen über uns als Verantwortliche

Verantwortlicher Anbieter dieses Internetauftritts im datenschutzrechtlichen Sinne ist:

Gemeinde Sylt
Inselverwaltung
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt/ Westerland

Telefon: +49 4651-851-0
Telefax: +49 4651-851-290
E-Mail: info@gemeinde-sylt.de
Internet: www.gemeinde-sylt.de

Datenschutzbeauftragter beim Anbieter ist:

KPP Group GmbH
Hr. Jens O. Krügermann
Berliner Straße 112 a
13189 Berlin

Telefon: +49(0) 30 206 7372 280
Telefax: +49(0) 30 206 7372 299
E-Mail: datenschutz@gemeinde-sylt.de

 

II. Rechte der Nutzer und Betroffenen

Mit Blick auf die nachfolgend noch näher beschriebene Datenverarbeitung haben die Nutzer und Betroffenen das Recht

  • auf Bestätigung, ob sie betreffende Daten verarbeitet werden, auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, auf weitere Informationen über die Datenverarbeitung sowie auf Kopien der Daten (vgl. auch Art. 15 DSGVO);
  • auf Berichtigung oder Vervollständigung unrichtiger bzw. unvollständiger Daten (vgl. auch Art. 16 DSGVO);
  • auf unverzügliche Löschung der sie betreffenden Daten (vgl. auch Art. 17 DSGVO), oder, alternativ, soweit eine weitere Verarbeitung gemäß Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist, auf Einschränkung der Verarbeitung nach Maßgabe von Art. 18 DSGVO;
  • auf Erhalt der sie betreffenden und von ihnen bereitgestellten Daten und auf Übermittlung dieser Daten an andere Anbieter/Verantwortliche (vgl. auch Art. 20 DSGVO);
  • auf Beschwerde gegenüber der Aufsichtsbehörde, sofern sie der Ansicht sind, dass die sie betreffenden Daten durch den Anbieter unter Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verarbeitet werden (vgl. auch Art. 77 DSGVO).

Darüber hinaus ist der Anbieter dazu verpflichtet, alle Empfänger, denen gegenüber Daten durch den Anbieter offengelegt worden sind, über jedwede Berichtigung oder Löschung von Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung, die aufgrund der Artikel 16, 17 Abs. 1, 18 DSGVO erfolgt, zu unterrichten. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, soweit diese Mitteilung unmöglich oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Unbeschadet dessen hat der Nutzer ein Recht auf Auskunft über diese Empfänger.

Ebenfalls haben die Nutzer und Betroffenen nach Art. 21 DSGVO das Recht auf Widerspruch gegen die künftige Verarbeitung der sie betreffenden Daten, sofern die Daten durch den Anbieter nach Maßgabe von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO verarbeitet werden. Insbesondere ist ein Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zum Zwecke der Direktwerbung statthaft.

III. Informationen zur Datenverarbeitung

Ihre bei Nutzung unseres Internetauftritts verarbeiteten Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt, der Löschung der Daten keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen und nachfolgend keine anderslautenden Angaben zu einzelnen Verarbeitungsverfahren gemacht werden.

Serverdaten

Aus technischen Gründen, insbesondere zur Gewährleistung eines sicheren und stabilen Internetauftritts, werden Daten durch Ihren Internet-Browser an uns bzw. an unseren Webspace-Provider übermittelt. Mit diesen sog. Server-Logfiles werden u.a. Typ und Version Ihres Internetbrowsers, das Betriebssystem, die Website, von der aus Sie auf unseren Internetauftritt gewechselt haben (Referrer URL), die Website(s) unseres Internetauftritts, die Sie besuchen, Datum und Uhrzeit des jeweiligen Zugriffs sowie die IP-Adresse des Internetanschlusses, von dem aus die Nutzung unseres Internetauftritts erfolgt, erhoben.

Diese so erhobenen Daten werden vorrübergehend gespeichert, dies jedoch nicht gemeinsam mit anderen Daten von Ihnen.

Diese Speicherung erfolgt auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Verbesserung, Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unseres Internetauftritts.

Die Daten werden spätestens nach sieben Tage wieder gelöscht, soweit keine weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist. Andernfalls sind die Daten bis zur endgültigen Klärung eines Vorfalls ganz oder teilweise von der Löschung ausgenommen.

Cookies

a) Sitzungs-Cookies/Session-Cookies

Wir verwenden mit unserem Internetauftritt sog. Cookies. Cookies sind kleine Textdateien oder andere Speichertechnologien, die durch den von Ihnen eingesetzten Internet-Browser auf Ihrem Endgerät ablegt und gespeichert werden. Durch diese Cookies werden im individuellen Umfang bestimmte Informationen von Ihnen, wie beispielsweise Ihre Browser- oder Standortdaten oder Ihre IP-Adresse, verarbeitet.

Durch diese Verarbeitung wird unser Internetauftritt benutzerfreundlicher, effektiver und sicherer, da die Verarbeitung bspw. die Wiedergabe unseres Internetauftritts in unterschiedlichen Sprachen oder das Angebot einer Warenkorbfunktion ermöglicht.

Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit b.) DSGVO, sofern diese Cookies Daten zur Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung verarbeitet werden.

Falls die Verarbeitung nicht der Vertragsanbahnung oder Vertragsabwicklung dient, liegt unser berechtigtes Interesse in der Verbesserung der Funktionalität unseres Internetauftritts. Rechtsgrundlage ist in dann Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO.

Mit Schließen Ihres Internet-Browsers werden diese Session-Cookies gelöscht.

b) Drittanbieter-Cookies

Gegebenenfalls werden mit unserem Internetauftritt auch Cookies von Partnerunternehmen, mit denen wir zum Zwecke der Werbung, der Analyse oder der Funktionalitäten unseres Internetauftritts zusammenarbeiten, verwendet.

Die Einzelheiten hierzu, insbesondere zu den Zwecken und den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung solcher Drittanbieter-Cookies, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Informationen.

c) Beseitigungsmöglichkeit

Sie können die Installation der Cookies durch eine Einstellung Ihres Internet-Browsers verhindern oder einschränken. Ebenfalls können Sie bereits gespeicherte Cookies jederzeit löschen. Die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen jedoch von Ihrem konkret genutzten Internet-Browser ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Internet-Browsers oder wenden sich an dessen Hersteller bzw. Support. Bei sog. Flash-Cookies kann die Verarbeitung allerdings nicht über die Einstellungen des Browsers unterbunden werden. Stattdessen müssen Sie insoweit die Einstellung Ihres Flash-Players ändern. Auch die hierfür erforderlichen Schritte und Maßnahmen hängen von Ihrem konkret genutzten Flash-Player ab. Bei Fragen benutzen Sie daher bitte ebenso die Hilfefunktion oder Dokumentation Ihres Flash-Players oder wenden sich an den Hersteller bzw. Benutzer-Support.

Sollten Sie die Installation der Cookies verhindern oder einschränken, kann dies allerdings dazu führen, dass nicht sämtliche Funktionen unseres Internetauftritts vollumfänglich nutzbar sind.

Google-Maps

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Maps zur Darstellung unseres Standorts sowie zur Erstellung einer Anfahrtsbeschreibung ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Sofern Sie die in unseren Internetauftritt eingebundene Komponente Google Maps aufrufen, speichert Google über Ihren Internet-Browser ein Cookie auf Ihrem Endgerät. Um unseren Standort anzuzeigen und eine Anfahrtsbeschreibung zu erstellen, werden Ihre Nutzereinstellungen und -daten verarbeitet. Hierbei können wir nicht ausschließen, dass Google Server in den USA einsetzt.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung der Funktionalität unseres Internetauftritts.

Durch die so hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Anfahrtsbeschreibung zu übermitteln ist.

Sofern Sie mit dieser Verarbeitung nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, die Installation der Cookies durch die entsprechenden Einstellungen in Ihrem Internet-Browser zu verhindern. Einzelheiten hierzu finden Sie vorstehend unter dem Punkt „Cookies“.

Zudem erfolgt die Nutzung von Google Maps sowie der über Google Maps erlangten Informationen nach den Google-Nutzungsbedingungen https://policies.google.com/terms?gl=DE&hl=de und den Geschäftsbedingungen für Google Maps https://www.google.com/intl/de_de/help/terms_maps.html.

Überdies bietet Google unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitergehende Informationen an.

Google Fonts

In unserem Internetauftritt setzen wir Google Fonts zur Darstellung externer Schriftarten ein. Es handelt sich hierbei um einen Dienst der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043 USA, nachfolgend nur „Google“ genannt.

Durch die Zertifizierung nach dem EU-US-Datenschutzschild („EU-US Privacy Shield“)

https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt000000001L5AAI&status=Active

garantiert Google, dass die Datenschutzvorgaben der EU auch bei der Verarbeitung von Daten in den USA eingehalten werden.

Um die Darstellung bestimmter Schriften in unserem Internetauftritt zu ermöglichen, wird bei Aufruf unseres Internetauftritts eine Verbindung zu dem Google-Server in den USA aufgebaut.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Optimierung und dem wirtschaftlichen Betrieb unseres Internetauftritts.

Durch die bei Aufruf unseres Internetauftritts hergestellte Verbindung zu Google kann Google ermitteln, von welcher Website Ihre Anfrage gesendet worden ist und an welche IP-Adresse die Darstellung der Schrift zu übermitteln ist.

Google bietet unter

https://adssettings.google.com/authenticated

https://policies.google.com/privacy

weitere Informationen an und zwar insbesondere zu den Möglichkeiten der Unterbindung der Datennutzung.

 

Online-Stellenbewerbungen / Veröffentlichung von Stellenanzeigen

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, sich bei uns über unseren Internetauftritt bewerben zu können. Bei diesen digitalen Bewerbungen werden Ihre Bewerber- und Bewerbungsdaten von uns zur Abwicklung des Bewerbungsverfahrens elektronisch erhoben und verarbeitet.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Sofern nach dem Bewerbungsverfahren ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, speichern wir Ihre bei der Bewerbung übermittelten Daten in Ihrer Personalakte zum Zwecke des üblichen Organisations- und Verwaltungsprozesses – dies natürlich unter Beachtung der weitergehenden rechtlichen Verpflichtungen.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist ebenfalls § 26 Abs. 1 S. 1 BDSG i.V.m. Art. 88 Abs. 1 DSGVO.

Bei der Zurückweisung einer Bewerbung löschen wir die uns übermittelten Daten automatisch zwei Monate nach der Bekanntgabe der Zurückweisung. Die Löschung erfolgt jedoch nicht, wenn die Daten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, bspw. wegen der Beweispflichten nach dem AGG, eine längere Speicherung von bis zu vier Monaten oder bis zum Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens erfordern.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO und § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Rechtsverteidigung bzw. -durchsetzung.

Sofern Sie ausdrücklich in eine längere Speicherung Ihrer Daten einwilligen, bspw. für Ihre Aufnahme in eine Bewerber- oder Interessentendatenbank, werden die Daten aufgrund Ihrer Einwilligung weiterverarbeitet. Rechtsgrundlage ist dann Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Ihre Einwilligung können Sie aber natürlich jederzeit nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO durch Erklärung uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

Soziale Netzwerke, Facebook/Umfragen

Sie können Seiten auf Facebook weiterempfehlen. Ihre Freunde auf Facebook werden dann darüber informiert. Eine automatische Übermittlung von Daten an Facebook, wenn Sie unsere Seiten aufrufen, findet nicht statt. Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bedenklichkeit setzt die Gemeinde keine Social-Plugins, wie z. B. den Facebook-Like-Button, ein. Beim Besuch der Homepage der Gemeinde Sylt werden keine Daten an Social Media Anbieter übertragen.

Erst wenn Sie auf den auf jeder Seite platzierten Link klicken, verbindet Ihr Browser sich mit einem Server von Facebook. In einem neuen Fenster werden Sie zur Anmeldung bei Facebook aufgefordert. Bereits beim Aufruf dieses Anmeldefensters platziert Facebook ein Cookie auf Ihrem Rechner. Wenn Sie den Link nicht anklicken und nicht schon vorher bei Facebook eingeloggt sind, wird kein Facebook-Cookie auf Ihrem Rechner platziert.

Wenn Sie als Facebook-Nutzer bereits eingeloggt sind und auf den Link klicken, wird auch diese Information schon an Ihr Facebook-Profil übermittelt. Ansonsten können andere Nutzer nach dem Einloggen bei Facebook sehen, dass Sie diese Seite empfehlen. Welche Nutzer genau diese Information bekommen, hängt davon ab, welche Privatsphäre-Einstellungen Sie auf Facebook vorgenommen haben.

Die Gemeinde Sylt verwendet zu Ermittlung von Bürgermeinungen und zur Vorbereitung von Vorlagen für die Selbstverwaltung das Umfrageprogramm SurveyMonkey. Dabei handelt es sich um eine Form der öffentlichen Konsultation mit dem Ziel, Informationen über den Bürgerwillen zu erhalten. Die Teilnahme an dieser Konsultation ist freiwillig.
Die Konsultation wird mit einem Tool externer Anbieter (SurveyMonkey) durchgeführt. Sie werden bei dem Klick auf die Umfrage auf die Webseite dieses Anbieters weitergeleitet, um an der Umfrage teilzunehmen.
Die Datenschutzrichtlinie dieses externen Anbieters finden Sie unter: https://www.surveymonkey.de/mp/policy/privacy-policy/#respondents
Die Konsultation ist so gestaltet, dass IP-Adressen oder E-Mails nicht automatisch erfasst werden.

Quelle: Muster-Datenschutzerklärung der Anwaltskanzlei Weiß & Partner

Datenschutzerklärung für die Facebook – Fanpage der Gemeinde Sylt

Änderungsvorbehalt dieser Datenschutzerklärung

Die Gemeinde behält sich vor, diese Datenschutzerklärung unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen anzupassen und fortzuschreiben.


 

Datenschutzhinweise und Informationen nach Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Mit diesem Merkblatt informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Welche Daten verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich im Wesentlichen nach dem jeweiligen Fall.

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO); des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein (LDSG), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein (LVwG) Dies umfasst
folgende Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten (z.B. Name, Vorname, Anschrift, Funktion), Kontaktdaten (z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) Vertragsdaten, Abrechnungsdaten sowie vergleichbare Daten.

1. Inhalte der Informationspflichten

1.1 Informationspflichten bei Direkterhebung, Art. 13 DSGVO

1.1.1 Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Gemeinde Sylt,
Inselverwaltung, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt/Westerland. Sie erreichen unseren
Datenschutzbeauftragten KPP Group GmbH, Hr. Jens O. Krügermann, Berliner Straße 112 a, 13189 Berlin, unter
datenschutz@gemeinde-sylt.de.

Zweck und Rechtsgrundlage

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen oder
zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe (Art. 6 Abs. 1 S. 1 c
und e DSGVO). Dazu gehören unter anderem die folgenden Aufgaben:

-Meldewesen

  • Zwecke und Rechtsgrundlage
    Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen
    zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG).

Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der
Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

  • Kategorien von Empfängern
    Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und den Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden
    Aufgaben erforderlich ist.- Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personen-bezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

    – Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

    – Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

    – Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der
    Meldebehörde angemeldet hat.

    – An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz-Grundverordnung übernehmen.

  • Dauer der Speicherung
    Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen, § 13 Abs. 1 BMG. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert, § 13 Abs. 2 Satz 1 BMG. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des
    Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden, § 13 Abs. 2 Satz 2 BMG. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung
    nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
  • Ordnungsrecht
  • Zwecke und Rechtsgrundlage
    Sofern die Verarbeitung durch das LVwG ausdrücklich zugelassen ist, dürfen zum Zwecke der Gefahrenabwehr personenbezogene Daten verarbeitet werden, § 177 Abs. 1 LVwG.
  • Kategorien von Empfängern
    Empfänger dieser Daten können die Ordnungsbehörden, die Polizei, die Verwaltungsbehörden, die Staatsanwaltschaft oder sonstige an der Abwehr von Gefahren beteiligte Behörden oder öffentliche Stellen sein. Dabei kann es sich auch um ausländische öffentliche Stellen, sowie über- oder zwischenstaatliche Stellen handeln.
  • Übermittlung an Drittstaaten
    Unter Umständen können personenbezogene Daten von den Ordnungsbehörden an Polizeidienststellen oder mit polizeilichen Aufgaben betraute andere Dienststellen in Staaten, die dem Schengener Durchführungsübereinkommen beigetreten sind, übermittelt werden, § 192 Abs. 3 LVwG.
  • Dauer der Speicherung
    Die Daten werden gelöscht, sobald sich bei einer Einzelfallbearbeitung oder bei einer nach Fristen bestimmten Überprüfung herausstellt, dass sie nicht mehr erforderlich sind. Diese Fristen dürfen bei Erwachsenen grundsätzlich fünf Jahre (in besonderen Fällen zehn Jahre), bei Jugendlichen und Erwachsenen nach Vollendung des 70. Lebensjahres fünf Jahre und bei Kindern zwei Jahre ab dem letzten Speicherungsanlass nicht überschreiten, § 196 Abs. 3 LVwG.

-Bußgeldverwaltung

– Zwecke und Rechtsgrundlage

Die personenbezogenen Daten werden aufgrund von § 49c OWiG, des zweiten Abschnitts des 8. Buches der StPO (§§ 483 ff. StPO) und der §§ 35, 56 ff., 66 OWiG erhoben und verarbeitet.

  • Kategorien von Empfängern
    Gemäß § 49c Abs. 2 OWiG darf die Speicherung, Veränderung und Nutzung nur bei Gerichten Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden einschließlich Vollstreckungsbehörden sowie den Behörden des Polizeidienstes erfolgen.
  • Dauer der Speicherung
    Grundsätzlich werden Verfahrensakten von Bußgeldern bis zu 1000 € nach drei Jahren, über 1000 € nach fünf Jahren gelöscht, §§ 34, 49c Abs. 1 OWiG, § 489 Abs. 2 StPO. Werden personenbezogene Daten zu Zwecken der
    künftigen Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gespeichert, so darf die die Frist bei volljährigen Personen und einer Geldbuße von mehr als 250 € fünf Jahre nicht übersteigen. In allen übrigen Fällen des § 489 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1
    – 3 StPO gilt eine maximale Frist von zwei Jahren.
  • Steuer- und Abgabenverwaltung
  • Zwecke und Rechtsgrundlage
    Damit die Gemeindeverwaltung ihre Aufgabe erfüllen kann, Steuern und Abgaben nach den Vorschriften der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, verschiedener Steuergesetze (wie z.B. des Grundsteuergesetzes
    und des Gewerbesteuergesetzes) und des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in Verbindung mit der je nach Steuer- und Abgabenart zugrundeliegenden gemeindlichen Satzung gleichmäßig
    festzusetzen und zu erheben, werden personenbezogene Daten benötigt. Die personenbezogenen Daten werden in steuerlichen bzw. abgabenrechtlichen Verfahren verarbeitet, für die sie erhoben wurden.
    Die Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung sind zunächst jeweils den einzelnen Steuer- und Abgabensatzungen zu entnehmen (beispielsweise § 11 Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer – die Satzungen der Gemeinde Sylt sind abrufbar unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/satzungen-verordnungen/ ).
    Darüber hinaus sind – insbesondere für die Besteuerungsverfahren der Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuern – in der überwiegendenZahl der Fälle die Regelungen der Abgabenordnung anzuwenden (§§ 29b ff. Abgabenordnung).
  • Kategorien von Empfängern
    Grundsätzlich sind die datenerhebenden kommunalen Behörden und die Finanzbehörden, in besonderen Fällen die deutschen Strafverfolgungsbehörden Empfänger der Daten. Auch ist eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden anderer EU-Staaten möglich, § 117a Abgabenordnung.
    Weitere Möglichkeiten der Weitergabe von personenbezogenen Daten finden sich in einzelnen Gesetzen (beispielsweise § 11 Abs. 2 KAG SH).
  • Dauer der Speicherung
    Personenbezogene Daten muss die Verwaltung solange speichern, wie sie für das Besteuerungs- oder Abgabenverfahren erforderlich sind. Maßstab hierfür sind überwiegend die steuerlichen Verjährungsfristen (§§ 169 bis 171 der Abgabenordnung sowie §§ 228 bis 232 der Abgabenordnung). Die Verwaltung darf Sie betreffende personenbezogene Daten auch speichern, um diese für künftige steuerliche Verfahren zu verarbeiten (§ 88a der
    Abgabenordnung).
  • Besonderheiten bei den Betroffenenrechten
    Aus den §§ 32a ff. Abgabenordnung können sich Besonderheiten in Bezug auf die Rechte der betroffenen Person ergeben.
  • Vergabeverfahren
  • Zwecke und Rechtsgrundlage
    Im Zuge von Vergabeverfahren ist die Erhebung personenbezogener Daten notwendig für die Abwicklung der Verfahren, beispielsweise der Eignungsprüfung, zu deren der Auftraggeber verpflichtet ist, § 122 GWB.
    Weiterhin ergibt sich die Pflicht zur Erhebung personenbezogener Daten aus der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung, § 55 Landeshaushaltsordnung SH.
  • Kategorien von Empfänger
    Grundsätzlich nur zuständigen Verwaltungsbereiche der Gemeinde. Es können jedoch personenbezogene Daten in bestimmten, in den verschiedenen Vergabegesetzen geregelten, Fällen weitergegeben werden.
  • Dauer der Speicherung
    Die Daten werden nach der Erhebung so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung des gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Gemäß § 8 Abs. 4 VgV sind bestimmte Daten bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags.

– Gewerberecht 

– Zwecke und Rechtsgrundlage

Gemäß der Gewerbeordnung werden von den Gewerbetreibenden unterschiedliche personenbezogene Daten erhoben.
Damit die Gemeinde der Aufsicht über das Gewerbe nachkommen kann unterliegt beispielsweise ein Gewerbetreibender eines stehenden Gewerbes der Anzeigepflicht aus § 14 Gewerbeordnung.

  • Kategorien von Empfängern
    Die personenbezogenen Daten von Gewerbetreibenden werden in der Regel von der zuständigen Behörde verarbeitet. Unter besonderen Umständen werden die Daten auch an andere öffentliche Stellen oder Unternehmen
    übermittelt.
    Die Grunddaten eines angemeldeten Gewerbetreibenden eines stehenden Gewerbes werden im Internet zur Verfügung gestellt und sind damit für jeden abrufbar.
    Weitere Daten, die nur unter den besonderen Umständen des § 14 GewO übermittelt werden dürfen, erhalten öffentliche Stellen oder andere, die ein rechtliches Interesse an der Kenntnisnahme geltend machen können. Dabei
    handelt es sich beispielsweise um Rechtsanwälte, Auskunfteien oder Versicherungen.
    Bei reglementierten Berufen können gemäß § 11c GewO personenbezogene Daten an die zuständige Stelle in anderen europäischen Ländern oder solchen des europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt werden.

– Dauer der Speicherung
Die personenbezogenen Daten werden nach der Erhebung bei der Gewerbebehörde so lange gespeichert, wie dies nach Maßgabe von § 11 Abs. 6 GewO in Verbindung mit dem LDSG für die Gewerbeüberwachung erforderlich ist.

1.1.3 Empfänger und Weitergabe von Daten, Drittland

Innerhalb der Gemeindeverwaltung erhalten nur diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen. Das gilt auch für von uns beauftragte Dienstleister. Auch von uns eingesetzte Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO können zu den in diesem Dokument näher dargelegten Zwecken Daten erhalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Unternehmen aus den Kategorien IT-Dienstleistungen, Telekommunikation, Beratung und Consulting sowie gegebenenfalls Inkasso. Personenbezogene Daten werden von uns an Dritte nur übermittelt, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist, für die vorgenannten Zwecke erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt
haben.

Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) findet nicht statt und ist auch künftig nicht beabsichtigt.

1.1.4 Dauer der Speicherung bzw. Löschung personenbezogener Daten

Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten für die o.g. Zwecke. Ihre Daten werden erstmals ab dem Zeitpunkt der Erhebung, soweit Sie oder ein Dritter uns diese mitteilen, verarbeitet. Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, wenn das Vertragsverhältnis mit Ihnen beendet ist, sämtliche gegenseitigen Ansprüche erfüllt sind und keine anderweitigen
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder gesetzlichen Rechtfertigungsgründe für die Speicherung bestehen. Dabei handelt es sich unter anderem um Aufbewahrungspflichten aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO). Das bedeutet, dass wir spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten Ihre personenbezogenen
Daten löschen. Schließlich beurteilt sich die Speicherdauer auch nach den im Rahmen unserer Interessenabwägung relevanten gesetzlichen Verjährungsfristen, die z.B. nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in der Regel drei Jahre, in gewissen Fällen aber auch bis zu 30 Jahre betragen können.

1.1.5 Ihre Rechte

Bei Fragen oder Beschwerden zum Datenschutz können Sie sich gern an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung nach Art. 21 DSGVO.

Zu beachten sind unter Umständen besondere Regelungen des LDSG, des LVwG und anderer Gesetze. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde – für Schleswig-Holstein: Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz, Holstenstraße 98, 24103 Kiel – zu (Art. 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG).

1.1.6 Bereitstellung personenbezogener Daten

In der Regel sind Sie dazu verpflichtet diejenigen personenbezogenen Daten bereitzustellen, die für Verarbeitung im Rahmen einer uns obliegenden rechtlichen Verpflichtung erforderlich sind.

1.1.7 Automatisierte Entscheidungsfindung

Zur Begründung und Durchführung von vertraglichen Beziehungen findet keine automatisierte Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO, einschließlich Profiling statt.

1.2 Informationspflichten bei Dritterhebung, Art. 14 DSGVO

Werden personenbezogene Daten nicht beim Betroffenen erhoben, bestehen für uns nahezu dieselben Informationspflichten wie bei der Erhebung direkt beim Betroffenen.

Da Betroffene in diesem Falle nicht ihre Daten selbst zur Verfügung stellen, sind sie über diese bzw. die Kategorien der Daten (z.B. Adressdaten) zu informieren. Verständlicherweise müssen hier Betroffene nicht über eine etwaige Verpflichtung zur Bereitstellung informiert werden, da sie selbst nicht über die Bereitstellung entscheiden können.

Nach Art. 14 Abs. 2 lit. f DSGVO müssen wir den Betroffenen jedoch darüber aufklären, aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und ob es sich dabei um eine öffentlich zugängliche Quelle handelt.

Beispielsweise erfolgt im Rahmen der Datenverarbeitung des § 13 Straßenausbaubeitragssatzung eine Datenerhebung nur aus bereits vorhandenen Datensätzen.

2. Form der Information

Nach Art. 12 DSGVO sind die oben dargestellten Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form zu erteilen. Dabei können sie schriftlich oder in elektronischer Form an den Betroffenen übermittelt werden. Die leicht zugängliche Form bedeutet auch, dass die Informationen in der konkreten Situation verfügbar sein müssen. Sollen die Daten also von einer anwesenden Person erhoben werden, darf die Person in der Regel nicht auf Informationen im Internet verwiesen werden. Dies gilt gleichermaßen für eine schriftliche Korrespondenz auf dem
Papierweg.

Es wird explizit erwähnt, dass dafür auch sog. standardisierte Bildsymbole verwendet werden können, um einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln.

Im Hinblick auf das Transparenzgebot ist stets ein Nachweis einer ordnungsgemäßen Erledigung der Informationspflichten zu erbringen (Art. 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2 DSGVO)

3. Zeitpunkt der Information

Bei der Direkterhebung muss der Betroffene nach Art. 13 Abs. 1 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung informiert werden.

Werden die Daten nicht beim Betroffenen erhoben, müssen wir die Informationen nach Art. 14 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch nach einem Monat erteilen. Werden die Daten allerdings zur Kommunikation mit dem Betroffenen verwendet oder sollen an einen Empfänger übermittelt werden, ist die Information zwingend zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme oder ersten Übermittlung vorzunehmen.

4. Einschränkung der Informationspflichten

Bei der Direkterhebung kann nach Art. 13 Abs. 4 DSGVO auf die Information des Betroffenen nur dann verzichtet werden, wenn dieser bereits informiert wurde.

Soweit die Daten nicht beim Betroffenen erhoben werden, sind die Informationspflichten gemäß Art. 14 Abs. 5 DSGVO in drei weiteren Fällen entbehrlich
–  Die Information ist unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig
–  Die Erhebung oder Übermittlung ist gesetzlich vorgeschrieben
–  Es besteht ein Berufsgeheimnis oder eine sonstige satzungsmäßige Geheimhaltungspflicht

Weiterhin kann sich eine Beschränkung der Informationspflichten aus § 8 LDSG ergeben.

5. Änderungen

Wir werden unsere Datenschutzinformationen von Zeit zu Zeit ggf. anpassen und Sie über Änderungen informieren.

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