Ortsentwicklung
Die Ortsentwicklung in der Gemeinde Sylt betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. So zählt die Erarbeitung von Ideen zur Entwicklung einzelner Quartiere und Nachbarschaften genauso zum Tätigkeitsfeld, wie die Betrachtung einzelner Themenfelder für die gesamte Insel, z. B. zur Frage des Wohnraumbedarfes und Wohnraumangebotes. Wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Planungsrecht durch die Bauleitplanung.
Zuständig ist das Team der Ortsentwicklung, das als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet ist.
Aufgaben der Stadtplanung
Zudem muss die Stadtplanung übergeordnete Vorgaben (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) beachten, damit innerhalb der Region, bzw. des Landes Interessensgegensätze und konkurrierende Ziele ausgeglichen werden:
- Die Insel Sylt ist als „Ländlicher Raum“ und als „Schwerpunktraum/Ordnungsraum für Tourismus und Erholung“ eingestuft.
- Die Orte Westerland und Tinnum haben eine überörtliche Versorgungsfunktion als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“.
- Ein Großteil der Flächen der Insel Sylt sind der Natur als „Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft“ zugeschrieben.
Den vollständigen Regionalplan finden Sie hier .
Entwicklungsplanung
Insulare Entwicklungsplanung
Gegenstand der Insularen Entwicklungsplanung ist es, die zukünftige räumliche Entwicklung der Insel Sylt zu steuern. Durch gesamtinsulare Konzepte sollen die auf Sylt bestehenden und zum Teil gegensätzlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden und so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Insel beizutragen. Dabei spielen der Tourismus, der Naturschutz und die Belange der Sylter Bevölkerung eine wichtige Rolle.Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Insularen Entwicklungskonzeptes mit mehreren Handlungsfeldern beschlossen. Für die Handlungsfelder Natur, Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Infrastruktur), Ortsbild und Verkehr sollen dabei in integrierter Betrachtungsweise Fachkonzepte erarbeitet werden und Handlungsprioritäten benennen.
Wohnungsmarktkonzept und Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025
Das Wohnungsmarktkonzept für die Insel Sylt analysiert den Wohnungsbestand und ermittelt den Bedarf an Dauerwohnungen für die unterschiedlichen Zielgruppen (soziale Wohnungen, junge Familien, Ältere, etc.). Es ist Grundlage für das Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.
Auf Sylt wird Wohnraum für die einheimische Bevölkerung aufgrund der touristischen Nutzungen und insbesondere dem Zweitwohnen knapp. Um dieser Problematik gezielt entgegen zu wirken, sollen im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) Maßnahmen und Empfehlungen aufgezeigt werden, um bezahlbaren Dauerwohnraum auf Sylt zu sichern und zu erweitern.
Das WEK setzt sich dabei aus zwei Teilen zusammen: Teil A bietet Handlungsempfehlungen, um den vorhandenen oder neu geschaffenen Dauerwohnraum durch öffentliche und private Rechtsverträge nachhaltig zu sichern und die Verdrängung von Dauerwohnraum zu stoppen. Teil B untersucht und ermittelt Potenzialflächen, auf denen neuer Dauerwohnraum geschaffen werden kann.» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung)
» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung – PDF 197 kb)
» Wohnungsmarktkonzept (Endfassung – PDF 2,7 MB)
Strandversorgungskonzept
Das Strandversorgungskonzept ist ein planerischer Leitfaden für die infrastrukturelle Versorgung der Strände auf der Insel Sylt und zugleich Grundlage für die Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne.
» Strandversorgungskonzept (Endfassung – PDF 8,7 MB)
» Konzeptplan (Endfassung – PDF 2MB)
» Anlage_20_Übersicht_Gastronomien_und_Strandtypologien
» Anlage_21_Schutzkulissenpruefung
» Anlagen 1 bis 6_Strandinfrastrukturen
» Anlagen 7 bis 12_Strandnutzungen
» Anlagen 13 bis 18_Strandtypen
AUF SYLT GUT ZUHAUSE – StoV-Areal
Die Wohnsituation für Bürgerinnen und Bürger auf Sylt so gut und so schnell wie möglich zu verbessern, ist das Ziel des Projektes „AUF SYLT GUT ZUHAUSE“.
Sie interessieren sich für den aktuellen Stand des Verfahrens oder möchten sich aktiv in den Prozess einbringen? Näheres dazu erfahren Sie unter:
Keitum im Dialog – Gemeinsam Zukunft entwickeln
Von 2016 an widmeten sich viele Keitumerinnen und Keitumer mit Engagement und Einsatz der Zukunft ihres Dorfes. Sie beteiligten sich am Projekt „Keitum im Dialog“.
Ziel dieses Projektes war es, die Zukunftsaufgaben durch einen steten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung zu bewältigen. Dafür wurden alle Interessierten zu einer Zukunftswerkstatt im März 2016 eingeladen. Im Mittelpunkt standen die folgenden Fragen:
– Was fehlt in Keitum?
– Was soll sich auf keinen Fall ändern?
– Welche Aufgaben muss Keitum in Zukunft lösen?
Insgesamt nahmen rund 160 Keitumerinnen und Keitumer sowie Interessierte und Fachleute an dem zweitägigen Workshop teil.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung untergliedert sich in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Neben Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen spielen städtebauliche Satzungen eine wichtige Rolle im örtlichen Baurecht. Dazu gehören hier insbesondere die Ortsgestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen. Sie werden wie Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Gemeinden erlassen, geändert oder aufgehoben.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde und regelt grundsätzlich die Art der Nutzung (wie Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen usw.). Er legt somit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung fest.
Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) werden von der Gemeinde erlassen, um die städtebauliche Entwicklung konkret zu ordnen. Sie werden aus Flächennutzungsplänen entwickelt und geben für einen Gemeindeteil an, wie die zukünftige bauliche Nutzung aussehen soll. Durch Bebauungspläne wird Baurecht geschaffen und der städtebauliche Entwicklungswille der Gemeinde verbindlich begründet.
Im GIS können Sie alle Bebauungspläne der Insel Sylt einsehen.
Städtebauliche Satzungen
Ortsgestaltungssatzungen sind für Gemeinden eine wichtige Möglichkeit, den besonderen, prägenden Ortscharakter zu erhalten und durch eine angepasste Gestaltung weiterzuentwickeln. Daher gibt es in allen Ortsteilen auf Sylt Ortsgestaltungssatzung auf. Als örtliche Bauvorschrift geben Ortsgestaltungssatzungen die äußerliche Gestaltung baulicher Anlagen (Häuser, Garagen, Stellplätze, etc.) vor. Gegebenenfalls regeln sie auch die Gestaltung von öffentlich sichtbarer Werbung oder Automaten. Beispielsweise kann so die Art und Gestaltung der Dachbedeckung, der Fassaden oder auch der Türen festgesetzt werden.
Geografisches Informations- und Planungssystem Sylt (GIS)
» GIS
Kontakt / Ansprechpartner
Gemeinde Sylt
Stabsstelle Ortsentwicklung
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt
Leitung:
Imke Schneider, Tel. 04651 851-640, E-Mail: imke.schneider@gemeinde-sylt.de
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Frederik Lemke, Tel. 04651 851-642, E-Mail: frederik.lemke@gemeinde-sylt.de
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Horst-Uwe Ipsen, Tel. 04651 851-645, E-Mail: horst-uwe.ipsen@gemeinde-sylt.de
Multipark Sylt
Planung
Unter einem Multipark wird eine Fläche zur Ausübung verschiedener Freizeit- und Sportaktivitäten verstanden. Ein Baustein dabei soll ein Rollsportpark zur Ausübung von Gleitsportarten wie BMX-Radfahren, Skaten, Inlineskaten und Kickboarden sein.
Der Multipark soll am Standort Sylt-Stadion im Süden Westerlands direkt hinter den Dünen entstehen.
Für die Planung des Rollsportparks am Standort Syltstadion wurde das Planungsbüro Glifberg+Lykke aus Dänemark beauftragt. Es ist auf die Planung von Rollsportparks spezialisiert. Die Planung wurde durch die Aktivregion Uthlande und das Landesministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung über das Leader-Programm gefördert.
Auf Basis von zwei gut besuchten Workshops im Januar und August wurde ein Masterplan zur Entwicklung des gesamten Sylt-Stadion-Areals entwickelt.
Die Planung sieht vor, das Areal allseitig an die Umgebung anzubinden und das Gebiet öffentlich zugänglich zu machen. Eine zentrale Achse soll die verschiedenen Freizeit- und Sportnutzungen verbinden und in einen Rollsportpark münden. Dieser in Betonbauweise konstruierte Park wäre so ausgestaltet, dass er sich auch für Wettkämpfe eignen würde und überregional einen Anziehungspunkt darstellen würde.
Ein erster Bauabschnitt des Rollsportparks könnte kurzfristig, zeitlich vorgezogen realisiert werden. Die betreffende Fläche wird derzeit nicht für den Sportbetrieb im Sylt-Stadion benötigt. Konzeptionell ist sichergestellt, dass sich ein solcher erster Bauabschnitt nachher nahtlos in den Gesamt-Rollsportpark einfügen wird.
Weitere Details können den Darstellungen des Büros entnommen werden.
Projektsteuerung und Beteiligte
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Ortsentwicklung in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Schule, Jugend, Kultur und Sport sowie weiteren Verwaltungsbereichen. Zuständiger Fachausschuss ist der Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss.
Zur Projektbegleitung wurde eine Projektgruppe aus Gemeindeverwaltung, ISTS , SMG , dem Vorsitzenden des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses und seiner Stellvertreter sowie beteiligten Vereinen gegründet.
Downloads:
Bericht des Büros Glifberg-Lykke
Kostenschätzung
Standort- und Machbarkeitsstudie
Anlagen zur Standort- und Machbarkeitsstudie:
- Sportanlagen Standorte
- Sportanlage am Flughafen
- Sportzentrum Tinnum / Keitum
- Sportzentrum Tinnum / Keitum; Entwicklungsvariante Multipark V1
- Sylt – Stadion
- Sylt – Stadion; Entwicklungsvariante Multipark V2
Projektgruppentreffen:
Projektgruppentreffen am 28.10.2019 (Datei folgt)
Projektgruppentreffen am 14.08.2019
Projektgruppentreffen am 13.02.2019
Projektgruppentreffen am 06.11.2018
Projektgruppentreffen am 28.08.2018
Projektgruppentreffen am 24.04.2018
Projektgruppentreffen am 12.03.2018
Projektgruppentreffen am 05.10.2017
Projektgruppentreffen am 17.08.2017
Projektgruppentreffen am 09.08.2017