Ortsentwicklung
Die Ortsentwicklung in der Gemeinde Sylt betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. So zählt die Erarbeitung von Ideen zur Entwicklung einzelner Quartiere und Nachbarschaften genauso zum Tätigkeitsfeld, wie die Betrachtung einzelner Themenfelder für die gesamte Insel, z. B. zur Frage des Wohnraumbedarfes und Wohnraumangebotes. Wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Planungsrecht durch die Bauleitplanung.
Zuständig ist das Team der Ortsentwicklung, das als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet ist.
Aufgaben der Stadtplanung
Zudem muss die Stadtplanung übergeordnete Vorgaben (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) beachten, damit innerhalb der Region, bzw. des Landes Interessensgegensätze und konkurrierende Ziele ausgeglichen werden:
- Die Insel Sylt ist als „Ländlicher Raum“ und als „Schwerpunktraum/Ordnungsraum für Tourismus und Erholung“ eingestuft.
- Die Orte Westerland und Tinnum haben eine überörtliche Versorgungsfunktion als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“.
- Ein Großteil der Flächen der Insel Sylt sind der Natur als „Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft“ zugeschrieben.
Den vollständigen Regionalplan finden Sie hier .
Entwicklungsplanung
Insulare Entwicklungsplanung
Gegenstand der Insularen Entwicklungsplanung ist es, die zukünftige räumliche Entwicklung der Insel Sylt zu steuern. Durch gesamtinsulare Konzepte sollen die auf Sylt bestehenden und zum Teil gegensätzlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden und so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Insel beizutragen. Dabei spielen der Tourismus, der Naturschutz und die Belange der Sylter Bevölkerung eine wichtige Rolle.Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Insularen Entwicklungskonzeptes mit mehreren Handlungsfeldern beschlossen. Für die Handlungsfelder Natur, Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Infrastruktur), Ortsbild und Verkehr sollen dabei in integrierter Betrachtungsweise Fachkonzepte erarbeitet werden und Handlungsprioritäten benennen.
Wohnungsmarktkonzept und Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025
Das Wohnungsmarktkonzept für die Insel Sylt analysiert den Wohnungsbestand und ermittelt den Bedarf an Dauerwohnungen für die unterschiedlichen Zielgruppen (soziale Wohnungen, junge Familien, Ältere, etc.). Es ist Grundlage für das Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.
Auf Sylt wird Wohnraum für die einheimische Bevölkerung aufgrund der touristischen Nutzungen und insbesondere dem Zweitwohnen knapp. Um dieser Problematik gezielt entgegen zu wirken, sollen im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) Maßnahmen und Empfehlungen aufgezeigt werden, um bezahlbaren Dauerwohnraum auf Sylt zu sichern und zu erweitern.
Das WEK setzt sich dabei aus zwei Teilen zusammen: Teil A bietet Handlungsempfehlungen, um den vorhandenen oder neu geschaffenen Dauerwohnraum durch öffentliche und private Rechtsverträge nachhaltig zu sichern und die Verdrängung von Dauerwohnraum zu stoppen. Teil B untersucht und ermittelt Potenzialflächen, auf denen neuer Dauerwohnraum geschaffen werden kann.» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung)
» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung – PDF 197 kb)
» Wohnungsmarktkonzept (Endfassung – PDF 2,7 MB)
» Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.pdf (5 MB)
Strandversorgungskonzept
Das Strandversorgungskonzept ist ein planerischer Leitfaden für die infrastrukturelle Versorgung der Strände auf der Insel Sylt und zugleich Grundlage für die Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne.
» Strandversorgungskonzept (Endfassung – PDF 8,7 MB)
» Konzeptplan (Endfassung – PDF 2MB)
» Anlage_20_Übersicht_Gastronomien_und_Strandtypologien
» Anlage_21_Schutzkulissenpruefung
» Anlagen 1 bis 6_Strandinfrastrukturen
» Anlagen 7 bis 12_Strandnutzungen
» Anlagen 13 bis 18_Strandtypen
AUF SYLT GUT ZUHAUSE – StoV-Areal
Die Wohnsituation für Bürgerinnen und Bürger auf Sylt so gut und so schnell wie möglich zu verbessern, ist das Ziel des Projektes „AUF SYLT GUT ZUHAUSE“.
Sie interessieren sich für den aktuellen Stand des Verfahrens oder möchten sich aktiv in den Prozess einbringen? Näheres dazu erfahren Sie unter:
Keitum im Dialog – Gemeinsam Zukunft entwickeln
Von 2016 an widmeten sich viele Keitumerinnen und Keitumer mit Engagement und Einsatz der Zukunft ihres Dorfes. Sie beteiligten sich am Projekt „Keitum im Dialog“.
Ziel dieses Projektes war es, die Zukunftsaufgaben durch einen steten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung zu bewältigen. Dafür wurden alle Interessierten zu einer Zukunftswerkstatt im März 2016 eingeladen. Im Mittelpunkt standen die folgenden Fragen:
– Was fehlt in Keitum?
– Was soll sich auf keinen Fall ändern?
– Welche Aufgaben muss Keitum in Zukunft lösen?
Insgesamt nahmen rund 160 Keitumerinnen und Keitumer sowie Interessierte und Fachleute an dem zweitägigen Workshop teil.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung untergliedert sich in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Neben Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen spielen städtebauliche Satzungen eine wichtige Rolle im örtlichen Baurecht. Dazu gehören hier insbesondere die Ortsgestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen. Sie werden wie Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Gemeinden erlassen, geändert oder aufgehoben.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde und regelt grundsätzlich die Art der Nutzung (wie Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen usw.). Er legt somit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung fest.
Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) werden von der Gemeinde erlassen, um die städtebauliche Entwicklung konkret zu ordnen. Sie werden aus Flächennutzungsplänen entwickelt und geben für einen Gemeindeteil an, wie die zukünftige bauliche Nutzung aussehen soll. Durch Bebauungspläne wird Baurecht geschaffen und der städtebauliche Entwicklungswille der Gemeinde verbindlich begründet.
Im SyltGIS können Sie alle Bebauungspläne der Insel Sylt einsehen.
Städtebauliche Satzungen
Ortsgestaltungssatzungen sind für Gemeinden eine wichtige Möglichkeit, den besonderen, prägenden Ortscharakter zu erhalten und durch eine angepasste Gestaltung weiterzuentwickeln. Daher gibt es in allen Ortsteilen auf Sylt Ortsgestaltungssatzung auf. Als örtliche Bauvorschrift geben Ortsgestaltungssatzungen die äußerliche Gestaltung baulicher Anlagen (Häuser, Garagen, Stellplätze, etc.) vor. Gegebenenfalls regeln sie auch die Gestaltung von öffentlich sichtbarer Werbung oder Automaten. Beispielsweise kann so die Art und Gestaltung der Dachbedeckung, der Fassaden oder auch der Türen festgesetzt werden.
SyltGIS
Das SyltGIS ist das Geoportal für die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Sylt und Hörnum sowie für den Landschaftszweckverband Sylt. Es enthält amtliche Informationen der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt, ergänzt um weitere Geodaten. Durch das SyltGIS erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über das bestehende Planungsrecht auf Sylt. Es kann gezoomt, nach Adressen oder Flurstücken gesucht werden und es können verschiedene Hintergrundkarten, Luftbilder oder ein 3D-Modell verwendet werden.
» SyltGIS
Kontakt / Ansprechpartner
Gemeinde Sylt
Stabsstelle Ortsentwicklung
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt
Leitung:
Christine Sasse, Tel. 04651 851-640, E-Mail: christine.sasse@gemeinde-sylt.de
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Frederik Lemke, Tel. 04651 851-642, E-Mail: frederik.lemke@gemeinde-sylt.de
SyltGIS:
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Horst-Uwe Ipsen, Tel. 04651 851-645, E-Mail: horst-uwe.ipsen@gemeinde-sylt.de
Multipark Sylt
Unter einem Multipark wird eine Fläche zur Ausübung verschiedener Freizeit- und Sportaktivitäten verstanden. Als Bausteine des Multiparks sind vorgesehen:
- Leichtathletikanlagen:
o 400m Laufbahn in geschwungener Führung in Tartanbauweise
o 200m-Rundlaufbahn in Tartanbauweise
o Sprintstrecke 100/110m in Tartanbauweise
o Weitsprunggrube
o Hochsprunganlage
o Kugelstoßen
o Speerwurf, Diskus, Hammerwurf (jeweils bis 50m)
o Laufhügel
o Fußballspielfeld 50m Länge (Naturrasen) - Multifunktions-Ballspielfeld (Soccer, Basketball)
- Fußball DFB-Kleinspielfeld (Kunstrasen)
- Beachvolleyball
- Hindernislauf / Parcour / Fitness
- Boule
- Rollsport-/Skatepark
Der Multipark soll am Standort Sylt-Stadion im Süden Westerlands direkt hinter den Dünen entstehen.
Als 1. Bauabschnitt ist vorgesehen, mit dem Bau eines ersten Teils des Skateparks zu beginnen. Für einen Skatepark besteht auf Sylt seit langem ein Bedarf und dieser Teilabschnitt greift nicht in die Funktionsfähigkeit des derzeitigen Stadions ein. Daher wurde dieser 1. Bauabschnitt zeitlich vorgezogen und inzwischen liegt auch eine Baugenehmigung vor. Die Gemeindevertretung hat am 18.08.2022 die Umsetzung des 1. Bauabschnitts beschlossen. Aufgrund von Auflagen, die wegen der derzeitigen Bauleitplanung erforderlich wurden, ist ein Betrieb des 1. Bauabschnittes zunächst nur als Sportbetrieb für Schulen und Vereine genehmigt. Zudem ist die Anlage einzuzäunen. Nach einer Änderung der Bauleitplanung soll der Skatepark frei und öffentlich zugänglich werden und nach Möglichkeit auch die Einzäunung entfernt werden.
Visualisierung des 1. Bauabschnitts
Für die Änderung der bauleitplanerischen Situation wurde der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17a (Westerland) gefasst. Auskunft über laufende Bauleitplanverfahren gibt es unter www.syltgis.de
Weitere Darstellungen und Informationen zum geplanten 1. Bauabschnitt Skatepark sind in dieser Broschüre enthalten: Multipark_BA1_Broschuere.pdf
Masterplan
Der Masterplan zum Projekt wird derzeit überarbeitet und demnächst in aktueller Version wieder zur Verfügung gestellt. Eine Arbeitsfassung zum aktuellen Stand des Masterplans ist hier verfügbar. Zeitlich wird nach Realisierung des 1. Bauabschnittes (1. Teil des Skateparks) ein Neubau der Leichtathletikanlagen erfolgen.
Am 18. August 2022 hat die Gemeindevertretung beschlossen, den Masterplan weiterzuverfolgen und dabei eine Teilüberdachung des östlichen Skateparkteils sowie eine leichte Verschiebung der Skateparkerweiterung nach Westen zu berücksichtigen. Auch Lärmschutzanlagen sind einzuplanen, hierzu ist jedoch noch die konkrete Ausgestaltung auszuarbeiten, genauso wie zur Architektur von Multifunktionsgebäude und Überdachung.
Zu den FAQs rund um den Multipark Sylt gelangen Sie hier.
Förderung durch die Aktivregion Uthlande
Es wurde für den 1. Bauabschnitt eine Förderung über 85.000 € mit Mitteln der AktivRegion Uthlande bewilligt. Die Fördermittel enthalten auch EU-Mittel aus dem Leader-Programm.
Crowdfunding-Aktion erfolgreich beendet – Spendensammeln geht weiter
Bis Ende des Jahres 2021 hat der Verein Skateboarding Sylt e. V. in Kooperation mit der Sylter Bank und der Energieversorgung Sylt eine Crowdfunding-Aktion zur Finanzierung der Erweiterung des Skateparks durchgeführt. Es sind im Rahmen der Aktion 161.815,84 € eingegangen. Der Verein Skateboarding Sylt e. V. sammelt mit Unterstützung zahlreicher Akteure weiterhin Spenden für eine Erweiterung des Skateparks.
(–> www.skateboarding-sylt.de)
Projektsteuerung und Beteiligte
Die Projektsteuerung erfolgt durch die Ortsentwicklung in enger Zusammenarbeit mit der Abteilung Schule, Jugend, Kultur und Sport sowie weiteren Verwaltungsbereichen. Zuständiger Fachausschuss ist der Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschuss.
Zur Projektbegleitung wurde eine Projektgruppe aus Gemeindeverwaltung, ISTS, dem Vorsitzenden des Schul-, Jugend-, Kultur- und Sportausschusses und seiner Stellvertreter sowie beteiligten Vereinen gegründet.
weitere Infos:
Vorträge aus 09/2020:
Titus Dittmann
|
Ebbe Lykke, Büro Glifberg-Lykke |
Birte Volquardsen (Volquardsen-Architekten) |
Downloads:
Bericht des Büros Glifberg-Lykke
Kostenschätzung
Standort- und Machbarkeitsstudie
Masterplan Arbeitsfassung
Anlagen zur Standort- und Machbarkeitsstudie:
- Sportanlagen Standorte
- Sportanlage am Flughafen
- Sportzentrum Tinnum / Keitum
- Sportzentrum Tinnum / Keitum; Entwicklungsvariante Multipark V1
- Sylt – Stadion
- Sylt – Stadion; Entwicklungsvariante Multipark V2
Projektgruppentreffen:
16. Projektgruppentreffen am 30.08.2023
15. Projektgruppentreffen am 26.04.2023
Anlagen: Masterplan_Arbeitsstand | Masterplan_Arbeitsstand_Schnitte_Wall | Gebäude | Präsentation |
14. Projektgruppentreffen am 10.03.2022
13. Projektgruppentreffen am 29.04.2021
12. Projektgruppentreffen am 18.09.2020
11. Projektgruppentreffen am 24.06.2020
10. Projektgruppentreffen am 28.10.2019
9. Projektgruppentreffen am 14.08.2019
8. Projektgruppentreffen am 13.02.2019
7. Projektgruppentreffen am 06.11.2018
6. Projektgruppentreffen am 28.08.2018
5. Projektgruppentreffen am 24.04.2018
4. Projektgruppentreffen am 12.03.2018
3. Projektgruppentreffen am 05.10.2017
2. Projektgruppentreffen am 17.08.2017
1. Projektgruppentreffen am 09.08.2017
Beherbergungskonzept
Hier finden Sie Informationen zum Beherbergungskonzept
Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt
Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt – Zusammenfassung
Ortsentwicklung
Rathaus der Gemeinde Sylt
Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland