Fachbereich Umwelt und Bauen
Der Fachbereich Umwelt und Bauen sieht sich mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Dienstleister des Bürgers, um ihn auf seinem Weg zu einem lebenswerten Wohnumfeld zu unterstützten.
Häufige Fragen und Antworten zum Thema „Bauen“ finden Sie hier.
Fachdienst 4.1 Umwelt, Naturschutz und Küstenschutz
Folgende Aufgaben werden von dem Fachdienst Umwelt, Naturschutz und Küstenschutz bearbeitet:
Küstenschutz
- Ufer- u. Küstenschutz, soweit nicht Bund oder Land zuständig sind
- Stiftung Küstenschutz (Geschäftsführung)
- Ostküstenschutz (Sandersatz, Lahnungsbau)
- Buhnen, Deckwerke, Buschkisten
- Binnendünenschutz
- Koordinierung, Organisation, Planung und Umsetzung von Maßnahmen
- Vernetzung mit Fachbehörden und Ämtern
- Anlassbezogene Projektarbeit
Naturschutz
- Nationales Naturerbe / Vertrag, Betreuung, Managementplanumsetzung
- Natura 2000, FFH- und Vogelschutzrichtlinie / Managementplanumsetzung
- Naturschutzgebiete, Landschaftsschutz, Naturerlebnisraum Friedrichshain, Landschaftsplan, Walschutzgebiet
- Biotop-Pflege: Wander-Schafherde, Neophyten-Begrenzung (z.B. Rosa rugosa, Herkulesstaude)
- Insulare Besucherlenkung- und Informationskonzepte (Fuß-, Rad-, Reitwege), Barrierefreiheit
- Ökokonto
- Sachbezogene Mitarbeit in Institutionen (Erlebniszentrum Naturgewalten, Naturschutzverbände)
- Naturschutzdienst (Landschaftswarte, Maßnahmen)
- Naturschutzbeauftragter des Kreises NF (Verstöße gegen Naturschutzgesetze, Eingriffe in geschützte Biotope/Baumaßnahmen)
- AK Natur, AG Landschaftspflege (Mitarbeit, Betreuung), Heidearbeitskreis
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen
- Vernetzung mit Fachbehörden und Ämtern
- Anlassbezogene Projektarbeit
Umweltschutz
- Klimaschutzkonzept Sylt
- (LED-Beleuchtung, Nutzung erneuerbarer Energien, E-mobilität, etc.)
- Insulare Mitarbeit bei Krisensituationen und Auffälligkeiten im Umwelt- und Naturbereich (z.B. Seehundsterben, Vogelgrippe, Algenblüten, Strandverschmutzungen wie Öl, Paraffin)
- Baumschutzsatzung (Anträge, Beratung, Aufsicht)
- Badewasseruntersuchungen (Auswertung, Veröffentlichung)
- Badestellenprofile
- ÖPNV, Silvesterbus, S-H-Tarif, Nachttaxi
- Hundeauslaufkonzept (Planung, Umsetzung, Koordination, Betreuung)
- Koordinierung Abfallentsorgung auf Vertragsgrundlage
- Anlassbezogene Projektarbeit
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen
- Vernetzung mit Fachbehörden und Ämtern
Fachdienst 4.2 Bauverwaltung
Weiterhin werden Bürger und Bauwillige in Bezug auf das Baurecht und die Baumöglichkeiten auf Sylt beraten und die Umsetzung von Bauvorhaben zu begleitet und kontrolliert. Es werden Anträge in bauplanungsrechtlicher Hinsicht geprüft und für die Inselbauausschüsse das gemeindliche Einvernehmen vorbereitet.
Folgende Aufgaben werden in dem Fachdienst Bauverwaltung bearbeitet:
Bauverwaltung
- Registrierung aller eingehenden Anträge (Bauvoranfragen, Bauanträge, Anträge nach § 22 BauGB, Anträge nach § 172 BauGB, Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen für die gesamte Insel Sylt)
- Führen der Bauakten der Gemeinde Sylt, Gemeinde List, Gemeinde Hörnum und Anfertigen von Auszügen auf Wunsch der Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigten
- Vertragsabschlüsse bei Bauvorhaben über die Ablösung von Stellplätzen
- Organisation aller insularen Bauausschüsse mit Ausnahme der Gemeinde Kampen, Begleitung der Ausschussvorsitzenden bei der Sitzungsplanung und Teilnahme an Sitzungen
- Vergabe von Straßennamen und Hausnummern sowie der Widmungen von öffentlichen und privaten Flächen und deren öffentliche Bekanntmachung
- Schadensabwicklung bei Personenunfällen im öffentlichen Verkehrsraum und Ansprechpartner für die Verunfallten
- Vertretung aller Inselgemeinden bei baurechtlichen Klagen vor den Verwaltungs-gerichten
- Vorbereitung des gemeindlichen Einvernehmens (Prüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen, Anträgen auf Abweichung/Befreiung sowie Anträge nach § 172 BauGB (Erhaltungssatzung) hinsichtlich der baurechtlichen Ortssatzungen)
- Beschlussempfehlung für oder gegen das gemeindliche Einvernehmen an die zuständigen Bauausschüsse
- Weiterleitung der Stellungnahme der jeweiligen Gemeinde an den Kreis Nordfriesland
Bauberatung
Zuständig für die Bauberatung und zu Fragen von baurechtlichen Zulässigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Ferienwohnen, ist der Kreis Nordfriesland. Bitte wenden Sie sich direkt dorthin. Kontakt: info@nordfriesland.de Tel: 04841 67-0
Baukontrolle
- Begleitung und Kontrolle nach Bedarf von laufenden Bauvorhaben
- Teilbauaufsicht des Kreises Nordfriesland für die Gemeinde Sylt
- Schnurgerüstabnahme mit Festlegung der Höhenlage des Gebäudes
- Schlussbegehung nach Fertigstellung des Vorhabens
- Amtshilfe für den Kreis Nordfriesland, Feststellen von bauordnungsrechtlichen Verstößen und Einleiten von bauordnungsrechtlichen Verfahren beim Kreis Nordfriesland
- Abnahme Fliegende Bauten
Fachdienst 4.3 Verkehr und Tiefbau
- Folgende Aufgaben werden in dem Fachdienst Verkehr und Tiefbau bearbeitet:
- Straßen, Wege, Plätze, öffentliches Parken
- Straßenbeleuchtung
- Lichtsignalanlagen
- Oberflächenentwässerung
- Sondernutzung von öffentlichen Flächen (§§ 21, 23 Straßen- und Wegegesetz)
- Planung von öffentlichen Spielplätzen
- Planung der Löschwasserversorgung.
Fachdienst 4.4 Stadtplanung und Geoinformation
Verkehrskonzepte
Fachbereich Umwelt und Bauen
Maybachstr. 2, 25980 Sylt / OT Westerland