Bauen

Wer ist zuständig für die Bauberatung?

Zuständig für die Bauberatung und zu Fragen von baurechtlichen Zulässigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Ferienwohnen, ist der Kreis Nordfriesland.

Bitte wenden Sie sich direkt dorthin. Kontakt: info@nordfriesland.de Tel: 04841 67-0

Grundstücksentwässerung
Die Beseitigung des Niederschlagswassers auf privaten Grundstücken liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde Sylt und ist durch die Satzung über die Niederschlagswasserbeseitigung geregelt. (Hinweis: Die Niederschlagswasserbeseitigungsatzung wird zurzeit überarbeitet und soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.) Wird für ein Grundstück ein Bauantrag gestellt, ist grundsätzlich entsprechend dem unten stehenden Formblatt und Merkblatt ein Entwässerungsantrag beim Bauamt einzureichen.

Für Fragen im Zusammenhang mit der Erstellung des Entwässerungsantrages steht Ihnen im Bauamt Frau Schwengler unter der (Tel.: 04651-851-623) gerne zur Verfügung.

Schmutzwasser (häusliche Abwässer) und Niederschlagswasser werden in getrennten Einrichtungen beseitigt. Die Zuständigkeit für die Beseitigung des Schmutzwassers regelt der Abwasserzweckverband (vertreten durch Energieversorgung Sylt (EVS)) (www.energieversorgung-sylt.de/energie-wasser/abwasser/).