Die Gemeinde Sylt sucht eine
Verwaltungskraft (m/w/d) für den Fachdienst Bauverwaltung.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis zum 31. März 2025 an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Ihre Aufgaben:
- Archivierung von Bauakten und Führen des Bauaktenverzeichnisses
- Übernahme von Altaktenbestände in das bestehende Archivsystem
- Übernahme aktueller Bauakten nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens
- Zuführung von Verwaltungsgerichtsakten zu den Bauakten nach Abschluss des Verfahrens
- Vorbereitung der Bauakten für die Digitalisierung
- Herausgabe von Bauakten auf Anforderung aus dem Fachbereich für Umwelt und Bauen
Wir erwarten:
- eine für diese Tätigkeit förderliche Berufsausbildung
- fundierte Kenntnisse im Umgang mit EDV (Word, Excel, Outlook)
- Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit und Flexibilität
- eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
Wir bieten:
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- umfangreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden (Gleitzeit)
- eine Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 5 TVÖD
- optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
- Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag (TVöD)
- eine betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Zahlung einer Inselzulage
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
- verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio und Sylter Welle
- Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel
Für weitere Informationen:
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Kerstin Hablick, Fachdienstleiterin für den Fachdienst Bauverwaltung unter 04651/851-610 oder kerstin.hablick@gemeinde-sylt.de.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.