Bei der Gemeinde Sylt sind für den Fachbereich Ordnung und Soziales im Fachdienst Verkehr/Bußgelder zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine für ein Jahr befristete Teilzeitstelle (30 Stunden) als Krankheitsvertretung zu besetzen. Gesucht wird ein*e

Mitarbeiter*in für die Überwachung
des ruhenden Verkehrs (m/w/d).

 

Es handelt sich um eine Außendiensttätigkeit, deren Wahrnehmung körperliche Belastbarkeit voraussetzt. Im persönlichen Kontakt zu den Verkehrsteilnehmern ist zudem ein hohes Maß an Konfliktfähigkeit und Bürgerorientierung gefordert, mit dem Ziel, den Verkehrsteilnehmern das Verständnis für die Einhaltung der Verkehrsregeln näherzubringen und durchzusetzen.

Die Zusammenarbeit im Team erfordert eine gute Abstimmung. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 30 Stunden im flexiblen Schichtdienst. Es sind regelmäßig an Samstagen, zeitweise auch an Sonn- und Feiertagen zusätzliche Dienste zu leisten.

Der Einsatzort erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Gemeinde Sylt. Bewerber*innen (m/w/d) müssen im Besitz der Führerscheinklasse B sein. Die Tätigkeit wird je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vergütet.

Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 28. Juli 2024 an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

Wir erwarten von Ihnen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • allgemeine Kenntnisse im Straßenverkehrsrecht
  • Führerschein der Klasse B
  • Sensibilität, Durchsetzungsvermögen und Konfliktfähigkeit im Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern
  • sicheres und souveränes Auftreten
  • körperliche Belastbarkeit
Wir bieten Ihnen:
  • eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
  • Leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
  • attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung (TVöD)
  • Jahressonderzuwendung (TVöD)
  • Außertarifliche Inselzulage
  • Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • Fortbildungsmaßnahmen
Für weitere Informationen:

Fragen zum Tätigkeitsfeld beantwortet Ihnen gerne Frau Stefanie Schultz, Fachdienstleiterin Verkehr/Bußgelder, unter Tel.: 04651/851-520.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.