Die Gemeinde Sylt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet für den Fachbereich Umwelt und Bauen
einen Mitarbeiter (m/w/d) mit handwerklicher Ausbildung
bevorzugt aus den Bereichen Grünanlagenunterhaltung oder Straßenbau sowie Erfahrungen im Führen von Mobilbaggern für den gemeindlichen Bauhof.
Gesucht wird ein zuverlässiger Mitarbeiter (m/w/d) mit der Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und guten Umgangsformen. Der Bewerber (m/w/d) sollten im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein.
Ihre vollständige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 31. Januar 2025 an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen körperliche Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Ausführen aller Arbeiten im Bereich Grünanlagenunterhaltung und Straßeninstandsetzung
- Alle sonstigen für den Bauhof anfallenden Arbeiten sowie angeordnete Sonderdienste teilweise mit Rufbereitschaft (z. B. Winterdienst, Abfallbeseitigung, Katastrophenschutz)
Wir bieten Ihnen:
- Ein Interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Einen krisensicheren Arbeitsplatz
- Weiterbildungsmaßnahmen
- Leistungsgerechte Bezahlung inklusive aller Sozialleistungen und attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
- Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag
- Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
- Zahlung einer monatlichen Inselzulage
Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis Entgeltgruppe 5 TVöD.
Für weitere Informationen:
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen der Leiter des Bauhofes Sylt, Herr Björn Christiansen, Tel.: 04651/851-660.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.