Die Gemeinde Sylt sucht für die Küche in der SYLT KITA zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine motivierte

Küchenhilfe (m/w/d).

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 16.03.2025 per E-Mail an personal@gemeinde-sylt.de oder per Post an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:
  • Eigenverantwortliches Vor- und Zubereiten des Frühstücks für bis zu 60 Kindergartenkinder
  • Mithilfe bei der Zubereitung von kalten Speisen und Snacks
  • Anrichten der Speisen beim Mittagessen
  • Reinigung der Küche im Team unter Einhaltung geltender Hygienevorschriften
Wir erwarten:
  • Motivation und Engagement sowie eine große Portion Empathie
  • Erste Erfahrungen als Küchenhilfe
  • Flexibilität und Einsatzfreude
  • Selbständiges Arbeiten
  • Lust im kleinen Team zu arbeiten
  • Eigene Ideen und Kreativität
  • Freundliches Auftreten
  • Gute Deutschkenntnisse
Wir bieten:
  • Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Teilzeit mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 30 Stunden
  • Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Ein motiviertes, engagiertes und fachlich gut aufgestelltes multiprofessionelles Team
  • Feste Arbeitszeiten von montags bis freitags, Wochenende frei
  • Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 2 des Tarifvertrags TVöD inklusive betrieblicher Altersversorgung (VBL)
  • Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung und eine Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag sowie Zahlung einer monatlichen Inselzulage
  • Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie B. Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel Sylt
Für weitere Informationen:

Fragen zum Tätigkeitsfeld beantworten Ihnen gerne die Kita Leitungen der SYLT KITA, Frau Katja Meyer oder Frau Joana Schröder unter der Durchwahl 04651 92240 oder 04651 22979.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.