Die Gemeinde Sylt sucht eine

Sachbearbeitung Ordnungsrecht (w/m/d).

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis zum 20. Dezember 2024 an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:
  • Tätigkeiten der Gefahrenabwehr zum Beispiel:
    • Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
    • Tierschutz (Tierschutzgesetz)
    • Kehrwesen (Schornsteinfegerhandwerksgesetz)
    • Einhaltung und Überwachung gemeindlicher Satzungen und Verordnungen (z. B. Straßenreinigungssatzung, Lärmschutzverordnung)
    • Abgemeldete Fahrzeuge (Schrottfahrzeuge)
  • Versammlungsrecht (Versammlungsfreiheitsgesetz für das Land Schleswig-Holstein)
  • Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und Ordnungsverfügungen
  • Koordination des Außendienstes
  • Behördliche Namensänderungen
  • Zusammenarbeit mit anderen Behörden z. B. Polizei, Kreis Nordfriesland
  • Vertretung der Fachdienstleitung 3.2 Ordnungsrecht
  • Vertretung im Bereich der Obdachlosenhilfe
Wir erwarten:
  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum/zur Verwaltungs-fachangestellten oder eine für das Aufgabenspektrum förderliche Berufs-ausbildung
  • mehrjährige Berufserfahrung in der Kommunalverwaltung
  • kundenorientierte, verantwortungsvolle und strukturierte Arbeitsweise
  • belastbar, durchsetzungsfähig und verhandlungssicheres Auftreten
  • gute Auffassungsgabe und die Bereitschaft, sich notwendiges Fachwissen auch eigeninitiativ anzueignen
  • ausgeprägte kommunikative und organisatorische Fähigkeiten
  • ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Einsatzbereitschaft und Flexibilität
  • Kenntnisse im Bereich der aktuellen Standardsoftware (MS-Office)
  • Fahrerlaubnis Klasse B
Wir bieten:
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • ein innovatives und herausforderndes Arbeitsumfeld
  • umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD inkl. attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • eine unbefristete Einstellung
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden (Gleitzeit)
  • optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • zusätzliche Prämie im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
  • Jahressonderzahlung gemäß Tarifvertrag
  • Zahlung einer Inselzulage
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel
  • verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements für Fitnessstudio und Sylter Welle
Für weitere Informationen:

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Fachdienstleiter des Fachdienstes 3.2 Ordnungsrecht, Herr Finn Schulz (Tel. 04651/851-501).