Ortsentwicklung – Fragen und Antworten 

In diesen Antworten auf häufig gestellte Fragen versucht das Team der Ortsentwicklung in verständlicher Sprache zu antworten. Die vorliegenden Gesetze dazu sind komplex. 

Was ist eigentlich eine städtebauliche Rahmenplanung?

Ganz kurz erklärt: Der Begriff Städtebaulicher Rahmenplan ist sehr weit gefasst.

Ganz grundsätzlich ist er ein vorbereitendes Planungswerkzeug, aus dem anschließend verbindliche Gesetze (Satzungen) entwickelt oder konkrete Projekte umgesetzt werden. In der Rahmenplanung werden also vorab themenbezogene oder auch räumliche Leitlinien formuliert – und das auf ganz unterschiedlichen Planungsebenen: Für konkrete Vorhaben oder die Entwicklung von Orten und Regionen. Dialog und Beteiligung sind wesentliche Bestandteile in der Erstellung eines Rahmenplanes, um Varianten abzuwägen und Problematiken zu diskutieren.

Am Ende stehen ein Konzept und eine Vereinbarung, an dem sich politische Entscheidungsträger wie auch Verwaltung in ihrem Handeln orientieren.

Wofür brauchen wir eine Rahmenplanung?

Die Zulässigkeit von Nutzungen wird über die örtliche Bauleitplanung bestimmt. Es liegt in der sogenannten Planungshoheit der Gemeinde, Bebauungspläne aufzustellen, um die Nutzungen im Gemeindegebiet zu steuern und Fehlentwicklungen entgegenzuwirken.

Dabei stehen die Regelungen in einem einzelnen Bebauungsplan oft in einem größeren Zusammenhang mit der Umgebung oder auch dem ganzen Gemeindegebiet. So ist es auch bei der Frage, wie eine verträgliche Mischung aus Dauerwohnungen, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen aussieht. Denn diese kann sowohl für die unmittelbare Nachbarschaft beantwortet werden, muss aber auch im Zusammenhang mit den Kapazitätsgrenzen der Gemeinde im Hinblick auf Gästezahlen und dem Wohnraumbedarf der Gemeinde betrachtet werden.

Um die lokalen Ziele je Bebauungsplan mit einer übergeordneten Zielsetzung für die Gemeinde in Einklang zu bringen, ist eine vorbereitende Planung nötig.

Wie hängt das mit den Kontrollen des Kreises Nordfriesland zusammen?

Der Kreis Nordfriesland hat mit einer systematischen Überprüfung der Nutzung von Ferienwohnungen in den touristischen Schwerpunkten begonnen. Dabei wurde schnell festgestellt, dass viele der genutzten Ferienwohnungen nicht explizit als solche genehmigt sind und auch nach dem geltenden Planungsrecht auch nicht immer genehmigt werden können. Selbst, wenn die Gemeinde das befürwortet.

Für die Gemeinde bedeutet das, dass sie das Planungsrecht – also die Bebauungspläne – an ihre Ziele anpassen muss.

Was ist das Ziel unserer Rahmenplanung?

In unserer Rahmenplanung geht es darum, die künftige örtliche Entwicklung für das Thema Wohnraum (Dauerwohnen) und touristische Wohnformen, (insbesondere Ferienwohnungen und Zweitwohnen) vorzubereiten.

Die ganz zentralen Fragen, die beantwortet werden müssen, sind folgende:

  • Wie stellen wir uns unser Zusammenleben und das Zusammenleben mit unseren Gästen vor, damit Sylt langfristig sowohl ein Ort ist, an dem wir gerne leben und an dem die Menschen gerne Urlaub machen.
  • Wo ist das Gleichgewicht, dass uns wirtschaftlich absichert, ohne uns zu schaden? 
  • Wie sieht eine verträgliche Mischung aus Dauerwohnungen, Ferienwohnungen und Zweitwohnungen aus?

Bei der Beantwortung dieser Fragen sind viele unterschiedliche Interessen und Belange zu berücksichtigen und es ist eine politisch-gesellschaftliche Diskussion nötig. Diese wird im Prozess der Rahmenplanung ausgetragen.

Wo stehen wir gerade?

Für die Durchführung und Erstellung der städtebaulichen Rahmenplanung wurde ein Fachbüro beauftragt.

Das Büro bringt sowohl die planerische und baurechtliche Expertise als auch die Kompetenz zur Moderation kontroverser Diskussionen und Begleitung einer Entscheidungsfindung mit. Das Planer-Team hat jetzt mit einer Analyse begonnen. Dafür wurden bestehende Planungsgrundlagen, Untersuchungen und Konzepte übergeben – insbesondere auch die Informationen über die genehmigten Nutzungen, die die Ortsentwicklung in den letzten Monaten in einer Bauakten-Recherche erhoben hat. Dazu werden sich die Planer ein Bild von den baulichen Strukturen und den Charakteren der Ortsteile und Quartier machen.

Wie ist der Ablauf?

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