Seit dem Frühjahr 2023 überprüft der Kreis Nordfriesland systematisch die Nutzung von Ferienwohnungen auf Sylt.
Hintergrund sind zahlreiche Fälle, in denen Wohnungen ohne entsprechende Genehmigung als Ferienwohnungen vermietet wurden.

Ferienwohnungen brauchen eine Genehmigung
Grundsätzlich gilt: Eine Ferienwohnung ist baurechtlich etwas anderes als eine normale Wohnung. Wer seine Immobilie als Ferienwohnung vermieten möchte, muss prüfen, ob dafür eine Baugenehmigung vorliegt.
Die Gemeinden auf Sylt überprüfen deshalb ihre Bebauungspläne und passen diese teilweise an, um die Zulässigkeit von Ferienwohnungen klar zu regeln. Dabei soll eine gesunde Balance zwischen Dauerwohnraum und Ferienwohnungen erhalten bleiben.

Wann ist ein Antrag nötig und wann nicht?
Eine Nutzungsänderung ist immer dann erforderlich, wenn eine genehmigte Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden soll.

Ausnahmen für Altgebäude:

  • Bei Gebäuden, die vor dem 01. August 1962 errichtet wurden ist eine Nutzung als Wohnung und als Ferienwohnung ohne Antrag zulässig.
  • Bei Gebäuden, die vor dem 01. Januar 1977 errichtet wurden, ist ebenfalls eine flexible Nutzung erlaubt, sofern damals kein Bebauungsplan bestand und eine Wohnung genehmigt wurde.
  • Wichtig: In beiden Fällen dürfen keine späteren Ersatzgenehmigungen oder ungenehmigten baulichen Änderungen vorliegen.

Eigentümerinnen und Eigentümer müssen also nichts unternehmen, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Wechsel zwischen Dauer- und Feriennutzung ist dann jederzeit möglich. Wer unsicher ist, ob seine Feriennutzung genehmigt ist, sollte die Unterlagen prüfen oder sich beraten lassen.

Ablauf der Kontrollen
Die Prüfungen des Kreises erfolgen in mehreren Stufen:

  1. Erfassung nicht genehmigter Ferienwohnungen in einem Gebiet
  2. Sofortige Untersagung bei Gefahr für Leib und Leben (z.B. fehlende zulässige Rettungswege)
  3. Gemeinden haben bis zu 18 Monate Zeit, Planungsrecht ggf. anzupassen
  4. Erst danach folgen weitere Nutzungsuntersagungen, sofern keine Legalisierung möglich ist

Die Überprüfung erstreckt sich über mehrere Jahre. Eigentümerinnen und Eigentümer haben entsprechend Zeit, ihre Situation zu klären und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Mit dieser Mitteilung will die Inselverwaltung Sylt Transparenz schaffen und Eigentümerinnen und Eigentümer aktiv unterstützen, damit Ferienvermietung auf Sylt rechtssicher möglich bleibt.

Ansprechpartner und Informationen für das Einsehen von Bauunterlagen:

  • Gemeinden Sylt, List, Hörnum: Bauverwaltung Inselverwaltung Sylt unter bauakten@gemeinde-sylt.de oder 04651-8510
  • Gemeinde Kampen: Gemeindebüro Kampen unter kirsten.biss@gemeinde-kampen.de oder 04651-469813
  • Gemeinde Wenningstedt-Braderup: Gemeindebüro Wenningstedt-Braderup unter info@wenningstedt.de oder 04651-4470

Ansprechpartner und Informationen für Auskünfte:

  • Kreis Nordfriesland, Bauaufsicht: info@nordfriesland.de oder telefonisch 04841-67-0. Weitere Informationen gibt es online unter www.nordfriesland.de/Bauaufsicht.
  • Planungsrecht & Grundstücksdaten: Online-Portal SyltGIS: www.syltgis.de.
  • Erste Einschätzungen und fachliche Unterstützung sind durch Architektinnen und Architekten möglich.
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