Anreise für Osterbesuche bleibt verboten
Im Vorfeld der Osterfeiertage hat das Land Schleswig-Holstein die derzeit geltenden Regeln für Zusammenkünfte präzisiert. Ganz ausdrücklich hat das Land damit keine Lockerung der bestehenden Regeln verbunden. Folgendes gilt für die Anreise nach Sylt:
Das Betretungsverbot für die Insel Sylt gilt nach wie vor unverändert. Auch Kinder, Ehe- oder eingetragene Lebenspartner von Personen mit erstem Wohnsitz auf Sylt dürfen nur anreisen, wenn dies nachweislich aus Gründen der Pflege notwendig ist, und auch dann dürfen sie nur allein anreisen. Eine Anreise für Osterbesuche auf Sylt bleibt damit nach aktueller Landesverordnung verboten.
Die überregionale Presse hat jüngst Details zu gesetzeswidrigen Umgehungen der insularen Betretungsverbote veröffentlicht. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Polizei über die Feiertage mit Fokus auf genau diese Umgehungsversuche verstärkt Kontrollen durchführen wird.
Auch, wenn wir Ostern in diesem Jahr vielleicht nicht zusammen feiern dürfen, wünschen die Politik und Verwaltung der Gemeinde Sylt allen ein besinnliches Osterfest und hoffen, dass wir uns ganz bald und vor allem gesund wiedersehen! #SyltHältZusammen