Die Gemeinde Sylt sucht im Fachbereich 1 – Inneres und Bildung für den Fachdienst Zentrale Dienste zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Sachbearbeitung im Gremiendienst (m/w/d).

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen und kompletten Bewerbungsunterlagen bis zum 14. April 2025 per E-Mail an personal@gemeinde-sylt.de oder per Post an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:
  • Organisatorische Vor- und Nachbereitung von Sitzungen/Besprechungen (Erstellen der Sitzungseinladung und Bekanntmachung, Zusammenstellen der Sitzungsunterlagen, Protokollauszüge, Beschlusskontrolle, etc.)
  • Protokollführung und Protokollerstellung und somit Teilnahme an Sitzungen der gemeindlichen Gremien, die überwiegend in den Abendstunden stattfinden
  • Sitzungsgeld- und Aufwandsentschädigungsabrechnung
  • Erstellung von Vorlagen für Sitzungen (im Bereich des Kommunalverfassungsrechts)
  • Ansprechpartner*in für das gemeindliche Sitzungsdienstprogramm More Rubin & Mitarbeit bei der Weiterentwicklung des Gremiendienstes
  • Sachbearbeitung für den Gremiendienst / die interne Verwaltung / die Fachdienstleitung
Ihr Profil:
  • Ausbildung zur/zum Verwaltungswirt*in, Verwaltungsfachangestellte*r oder eine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung in einem für die Tätigkeit förderlichen Beruf sowie Besitz der Fahrerlaubnisklasse B
  • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich des Sitzungsdienstes und des Kommunalverfassungsrecht Schleswig-Holsteins bzw. die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen
  • Einsatzbereitschaft, rasche Auffassungsgabe und Interesse an einer eigenverantwortlichen und verantwortungsvollen Tätigkeit inklusive Dienstleistungs- und Kundenorientierung mit einem sicheren und verbindlichen Auftreten verwaltungsintern sowie auch gegenüber externen Dritten
  • Teamfähigkeit, Organisations-, Durchsetzungs- und Entscheidungsvermögen, verbunden mit Verhandlungsgeschick und sehr guter schriftlicher und mündlicher Ausdrucksfähigkeit
  • Kenntnis im Umgang mit den Standard MS-Office-Produkten
  • Bereitschaft zu Tätigkeiten auch außerhalb der allgemeinen Arbeitszeiten
Wir bieten Ihnen:
  • eine unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
  • der Einsatz erfolgt zunächst als Elternzeitvertretung im Gremiendienst im Fachdienst der zentralen Dienste, sodass sich das Aufgabengebiet nach der Elternzeitvertretung verändern kann
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem innovativen und herausfordernden Arbeitsumfeld mit der Möglichkeit, dass teilweise Tätigkeiten im Homeoffice erledigt werden können
  • als Teil unseres vielfältigen Teams leisten Sie mit Ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Politik und Verwaltung
  • optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit)
  • die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD inkl. betrieblicher Altersversorgung (VBL)
  • zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung und eine Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag sowie Zahlung einer monatlichen Inselzulage
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche auf Sylt
  • verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie Sonderkonditionen fürs Fitnessstudio oder Sylter Welle, Betriebssport wie Zumba oder Fußball, eine Laufgruppe und vieles mehr.
Für weitere Informationen:

Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen gerne die Leitung des Fachbereiches Inneres und Bildung Frau Frauke Wehrhahn telefonisch unter 04651/851-200 oder per Email unter frauke.wehrhahn@gemeinde-sylt.de zur Verfügung.

Fragen zum Beschäftigungsverhältnis beantwortet Ihnen gerne die Personalsachbearbeiterin Frau Cornelia Kappel unter 04651/851-234 oder per Email unter cornelia.kappel@gemeinde-sylt.de .

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungs-gesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der  Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.

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