Die Gemeinde Sylt sucht eine

Verwaltungskraft (m/w/d) für den Fachdienst Bauverwaltung.

 

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis zum 31. März 2025 an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:
  • Archivierung von Bauakten und Führen des Bauaktenverzeichnisses
  • Übernahme von Altaktenbestände in das bestehende Archivsystem
  • Übernahme aktueller Bauakten nach Abschluss des Baugenehmigungsverfahrens
  • Zuführung von Verwaltungsgerichtsakten zu den Bauakten nach Abschluss des Verfahrens
  • Vorbereitung der Bauakten für die Digitalisierung
  • Herausgabe von Bauakten auf Anforderung aus dem Fachbereich für Umwelt und Bauen
Wir erwarten:
  • eine für diese Tätigkeit förderliche Berufsausbildung
  • fundierte Kenntnisse im Umgang mit EDV (Word, Excel, Outlook)
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit sowie Teamfähigkeit und Flexibilität
  • eigenständiges und verantwortungsbewusstes Arbeiten
Wir bieten:
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • umfangreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden (Gleitzeit)
  • eine Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 5 TVÖD
  • optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag (TVöD)
  • eine betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Zahlung einer Inselzulage
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
  • verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio und Sylter Welle
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel
Für weitere Informationen:

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne Frau Kerstin Hablick, Fachdienstleiterin für den Fachdienst Bauverwaltung unter 04651/851-610 oder kerstin.hablick@gemeinde-sylt.de.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungs- gesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.