Aktuelle Informationen zur Situation auf Sylt

März 25, 2020 | Aktuelles

Hier ein aktueller Überblick: 

  1. Es gilt ein Zutrittsverbot zur Insel Sylt bis zunächst zum 19. April. Eine Ausnahme gilt lediglich für Personen mit Erstwohnsitz auf Sylt, Geschäftsreisende oder Einsatzkräfte, etwa der Polizei. Aufgrund der neuen Weisung vonseiten des Landes hat der Kreis eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die das Zutrittsrecht zu den Inseln nun regelt. Mehr Infos unter: https://gemeinde-sylt.de/neue-regelung-zur-an-und-abreise/
  2. Einzelhandelsgeschäfte zur Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs dürfen weiter geöffnet haben und auch Sonntags von 11 bis 17 Uhr öffnen. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle sonstigen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe sind zu schließen. Details finden Sie unter https://gemeinde-sylt.de/wer-darf-oeffen-wer-muss-schliessen/
  3. Die Sylter Verkehrsgesellschaft stellt ihren Fahrplan bis voraussichtlich 3. Mai auf den Winterfahrplan um. 
  4. Das Robert-Koch-Institut hat die Gefährdungslage für ganz Deutschland als hoch eingestuft. Damit dürfen Gäste nach Angaben des Deutschen Tourismusverbandes jetzt kostenfrei stornieren. 
  5. Corona ist auch auf Sylt angekommen. Informationen zu einzelnen positiv bestätigten Fällen liegen der Gemeinde nicht vor, der Kreis.NF veröffentlicht hier jedoch Statistikdaten: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Aktuelles/Coronavirus
  6. Alle Schulen und Kitas bleiben bis auf weiteres geschlossen. Ausgenommen für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die einen täglichen, hohen Pflege- und Betreuungsaufwand benötigen, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann. Im Bereich Kitas ebenfalls ausgenommen sind Angebote der erlaubnispflichtigen Kindertagespflege, bei denen am jeweiligen Standort maximal fünf Kinder betreut werden und – zunächst bis einschließlich 20. März 2020 – Kinder, bei denen die Eltern als Beschäftigte in Bereichen der kritischen Infrastrukturen zur Aufrechterhaltung dringend tätig sein müssen.
  7. Spielplätze sind zu schließen und nicht zu betreten. 
  8. Zur Eindämmung der Corona-Krise sollen Ansammlungen von mehr als zwei Personen grundsätzlich in ganz Deutschland verboten werden. Ausgenommen werden sollen unter anderem Familien sowie in einem Haushalt lebende Personen. 
  9. Wir alle sind nun aufgefordert, zu Hause zu bleiben und die Öffentlichkeit nach Möglichkeit zu meiden. Damit keiner von uns einen Lagerkoller entwickelt, finden Sie auf unserer Webseite ein paar nützliche Tipps, wie man seine Zeit zu Hause sinnvoll verbringen kann. https://gemeinde-sylt.de/tipps-fuer-die-quarantaene/
  10. Die Kirchengemeinden auf Sylt haben zunächst bis zum 19. April alle Veranstaltungen, Hochzeiten und Gottesdienste abgesagt. Urnentrauerfeiern werden, wenn möglich, verschoben. Unaufschiebbare Trauerfeiern dürfen nur noch unter freiem Himmel stattfinden. Die Pastoren auf Sylt sind für alle da, die seelische Unterstützung benötigen.
  11. Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch Institut (RKI) aufgehalten haben und zudem Krankheitssymptome wie Fieber, Husten oder Schnupfen aufzeigen, bleiben zunächst zu Hause und rufen die bundesweite Telefonnummer des Bereitschaftsdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung unter der Nummer 116117 an, die das weitere Vorgehen besprechen wird.
  12. Die Allgemeinverfügung des Landes gilt bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich. Eine Zuwiderhandlung ist strafbar.
  13. Die Verwaltungsmitarbeiter stehen der Bevölkerung in dringenden Fragen montags – freitags von 8 – 17 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 – 15 Uhr telefonisch unter 04651 -851 -555 oder online auf der Webseite der Gemeinde Sylt zur Verfügung. Der Chatbot auf der Webseite kann bereits viele Fragen im Vorfeld beantworten oder nennt den richtigen Ansprechpartner.
  14. Auch ohne Krankheitssymptome – achten Sie immer auf Hygienemaßnahmen: Vermeiden Sie Händeschütteln, halten Sie einen angemessenen Abstand (möglichst zwei Meter) und waschen Sie sich regelmäßig und gründlich die Hände.
  15. Denken Sie an Nachbarschaftshilfe und unterstützen Sie Personen mit erhöhtem Risiko, wie ältere oder vorerkrankte Menschen, beispielsweise beim Einkaufen.Eine engagierte Mitarbeiterin der Verwaltung übernimmt freiwillig, über ihre Arbeitszeit hinaus, eine Koordination der Angebote und Bedarfe für eine Nachbarschaftshilfe. Sie erreichen sie telefonisch unter 04651-851-678 oder per Mail an nachbarschaftshilfe@gemeinde-sylt.de.