Foto Sylter Archiv: Georg Alfred Zeffner, 1.v. links

 

 

Lebensdaten
Zeffner, Georg Alfred
04.06.1895 Keitum
09.07.1941 Bernburg

Zu seinem Leben

Georg Alfred Zeffner war der Sohn des Bäckers Ernst Bernhard Zeffner und dessen Frau Carolina Borgina, geb. Lausten. Er wurde als drittes von fünf Kindern 1895 in Keitum geboren.

Nach seiner Aufnahme in die Landesheilanstalt Neustadt in Holstein am 7. Dezember 1939 schrieb Zeffner am 9. Dezember 1939 dort seinen Lebenslauf. Darin berichtete er, er sei „[v]on 1906 bis 1910 zur Schule gegangen. Von 1910 bis 1914 […] zur See gefahren,“ habe dann „als Telegrafenarbeiter gearbeitet bis Dezember 1915. Von 15-18 bei der Marine gedient.“ 1921 kam der Seemann nach Kiel und heiratete am 15. Januar 1921 die Hausstandsgehilfin Minna Auguste Luise Schwart. Das Paar zog nach Hamburg Altona, von wo aus Zeffner von 1922 bis 1924 wieder zur See fuhr. Zwischen 1924 und 1937 verdang er sich bei verschiedenen Firmen als Arbeiter in Hamburg Altona und zwischenzeitlich auch noch in Kiel. 1926 wurde ihre Tochter, Karla Elisabeth, in Hamburg Altona geboren. Diese verstarb bereits 1949 im Alter von 23 Jahren.

Weiter heißt es in Zeffners Lebenslauf er sei „anfangs Dezember 1938 nach Merzig geschickt“ worden. Hierbei handelte es sich um das Landeskrankenhaus Merzig, ein psychiatrisches Krankenhaus im Saarland. Über die Umstände seiner stationären Aufnahme in die von Hamburg über 600 Kilometer entfernte Einrichtung geht aus der Patientenakte nichts hervor. Lediglich sein sich daran anschließender Weg durch verschiedene Anstalten im Zuge von Patientenverlegungen ist in Ansätzen nachzuvollziehen.

„Nach Kriegsbeginn wurden die Patienten der Landesheilanstalt Merzig im Saarland – 91 Männer – samt Personal nach Haina evakuiert.“ Die Räumung der Anstalt am 1. September 1939 geht auch aus einem Arztbericht über Zeffner hervor. Darin heißt es außerdem, Zeffner sei danach „6 Wochen in Scheuern [gewesen] und von dort nach Hainach [sic]“ gekommen.

Die Einrichtung in Scheuern fungierte im Rahmen der im Oktober 1939 angelaufenen sog. „Aktion T4“ bereits ab Ende 1939 als sog. „Zwischenanstalt“. Das bedeutet, dort wurden kurzzeitig die Patienten untergebracht, deren Deportation in eine der sechs zu Tötungsanstalten umfunktionierten Heil- und Pflegeanstalten geplant war. Die Landesheilanstalt Haina war nachweislich seit 1940 in die „Aktion T4“ einbezogen, d. h. auch dort wurden aufgrund ärztlicher Gutachten systematisch Patienten ausgewählt, die im Wege der NS-„Euthanasie“ getötet werden sollten. „Die als unheilbar und wenig arbeitsfähig eingestuften Patienten kamen auf eine Transportliste.“

Vor diesem Hintergrund und mit Rücksicht darauf, dass Zeffner im Dezember 1939 von Haina in die Landesheilanstalt Neustadt in Holstein verlegt wurde, ist also denkbar, dass er zu dieser Zeit noch als arbeitsfähig gegolten haben könnte. Dafür sprechen auch Visite-Protokolle und der Arztbericht, denen zufolge er „mit […] Arbeit beschäftigt“ wurde, als „ruhig und willig“ beschrieben und angegeben wurde, er habe „schon gebeten, etwas mit zu helfen.“

Kurze Zeit später jedoch wurde durch ärztliches Gutachten im März 1940 festgestellt, Zeffner sei „vollinvalide“, sodass ihm keine Arbeit mehr zugemutet werden könne. Er hatte wiederholt Zustände von Verwirrtheit und Desorientierung verbunden mit Artikulierungsschwierigkeiten, die auch die Verständigung mit dem medizinischen Personal erschwerten. Es wurde eine Behandlung eingeleitet und die „Nachprüfung des Fortbestehens der Invalidität“ nach einem Jahr angeordnet. Aus den spärlichen Einträgen der Visite-Protokollen von Juli 1940 bis Februar 1941 geht hervor, dass keine Besserung eintrat und Zeffner zunehmend „interesselos“ gewesen sei. Im Juni 1941 wurde er in die Landesheilanstalt Königslutter verlegt.

Der letzte Eintrag vom 9. Juli 1941 besteht aus einem Stempel mit dem Schriftzug „in eine andere Anstalt verlegt“ ohne Angabe des Zielortes. Dem Nachtrag im Geburtenregister und dem Eintrag im kirchlichen Sterberegister zufolge verstarb Georg Alfred Zeffner am 25. Juli 1941 in Bernburg (Saale).

Das beurkundete Todesdatum ist höchstwahrscheinlich falsch. Laut Auskunft der Leiterin der Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt wurde „Georg Alfred Zeffner […] von Neustadt/Holstein über Königslutter am 9.7.1941 in die „Euthanasie“-Anstalt Bernburg deportiert und am gleichen Tag ermordet. Der zeitliche Abstand zum offiziellen Todesdatum entspricht der üblichen Falschbeurkundung“ zur Verschleierung der massenhaften Tötungen von Patientinnen und Patienten. Aus diesem Grunde wurden den Angehörigen auch frei erfundene Diagnosen mitgeteilt, die auf natürliche Todesursachen verwiesen – im Falle von Georg Alfred Zeffner lautete diese „Tod im paralytischen Anfall“. Er soll am 26. Juli 1941 in Bernburg eingeäschert worden sein; die Beisetzung in Keitum erfolgte am 21. August 1941.

Inschrift 
HIER WOHNTE
GEORG ALFRED
ZEFFNER
JG. 1895
EINGEWIESEN 1939
HEILANSTALT NEUSTADT
„VERLEGT“ 9.7.1941
BERNBURG
ERMORDET 9.7.1941
AKTION T4

Adresse 
Melnwai / Ecke Tipkenhoog
25980 Sylt/Keitum

Quellen und Literatur
Aerztliches Gutachten zu dem Antrag auf Bewilligung der Invaliden-Witwen-Rente, in: BArch R 179 Nr. 28532
Bericht über den Patienten Georg Zeffner, in: BArch R 179 Nr. 28532
Geburtenregister HH Standesamt I Altona, Nr. 874/1926 laut Sterberegister HH St. Pauli Nr. 562/1949.
Geburtenregister Keitum, Nr. 24/1895.
Handschriftlicher Lebenslauf von G. A. Zeffner, in: BArch R 179 Nr. 28532
Heiratsregister Kiel, Nr. 22/1921.
Sterberegister St.-Severin (Keitum), Nr. 14/1941.
Visite-Protokolle, in: BArch R 179 Nr. 28532

Hecker, Horst (Red.): Vitos: Haina – Unsere Geschichte. Erinnern und Gedenken, S. 4