​Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) sucht für den Bauernhofkindergarten zum nächstmöglichen Termin eine Person als

Spülkraft / Küchenhilfe (m/w/d).

in Teilzeit mit 35 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis zum 23.05.2025 per E-Mail an personal@gemeinde-sylt.de oder per Post an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland

Das sind Ihre Aufgaben:
  • Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung des Frühstücks für bis zu 60 Kita Kinder
  • Mithilfe bei der Zubereitung von kalten Speisen und Snacks
  • Spülen des Geschirrs nach den Mahlzeiten
  • Vor- und Nachbereitung des Bistros (decken der Tische etc.) vor und nach den Mahlzeiten
  • Reinigung der Küche im Team unter Einhaltung geltender Hygienevorschriften
Sie bringen mit:
  • Motivation und Engagement sowie eine große Portion Empathie
  • Erste Erfahrungen als Küchenhilfe
  • Flexibilität und Einsatzfreude
  • Selbständiges Arbeiten
  • Lust im kleinen Team zu arbeiten
  • Eigene Ideen und Kreativität
  • Freundliches Auftreten
  • Gute Deutschkenntnisse
Wir bieten Ihnen:
  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 35 Stunden
  • Vergütung nach der Entgeltgruppe 2 TVöD, bei Vorlage der tarifrechtlichen Voraussetzungen
  • Zahlung einer leistungsorientierten Prämie sowie Jahressonderzahlung
  • eine attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • 30 Arbeitstage Erholungsurlaub
  • Zahlung einer Inselzulage
  • diverse Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • ein motiviertes, engagiertes und fachlich gut aufgestelltes multiprofessionelles Team
Für weitere Informationen:

Fragen zum Tätigkeitsfeld beantwortet Ihnen gerne die Kindergartenleitung, Frau Karin Artschwager, unter Tel.: 04651/41335.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.

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