Die Gemeinde Wenningstedt-Braderup (Sylt) sucht für den Bauernhofkindergarten zum nächstmöglichen Termin eine Person als
Spülkraft / Küchenhilfe (m/w/d).
in Teilzeit mit 35 Wochenstunden. Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet.
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige, schriftliche Bewerbung bis zum 23.05.2025 per E-Mail an personal@gemeinde-sylt.de oder per Post an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
Das sind Ihre Aufgaben:
- Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung des Frühstücks für bis zu 60 Kita Kinder
- Mithilfe bei der Zubereitung von kalten Speisen und Snacks
- Spülen des Geschirrs nach den Mahlzeiten
- Vor- und Nachbereitung des Bistros (decken der Tische etc.) vor und nach den Mahlzeiten
- Reinigung der Küche im Team unter Einhaltung geltender Hygienevorschriften
Sie bringen mit:
- Motivation und Engagement sowie eine große Portion Empathie
- Erste Erfahrungen als Küchenhilfe
- Flexibilität und Einsatzfreude
- Selbständiges Arbeiten
- Lust im kleinen Team zu arbeiten
- Eigene Ideen und Kreativität
- Freundliches Auftreten
- Gute Deutschkenntnisse
Wir bieten Ihnen:
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit einer wöchentlichen Stundenzahl von 35 Stunden
- Vergütung nach der Entgeltgruppe 2 TVöD, bei Vorlage der tarifrechtlichen Voraussetzungen
- Zahlung einer leistungsorientierten Prämie sowie Jahressonderzahlung
- eine attraktive betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- 30 Arbeitstage Erholungsurlaub
- Zahlung einer Inselzulage
- diverse Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- ein motiviertes, engagiertes und fachlich gut aufgestelltes multiprofessionelles Team
Für weitere Informationen:
Fragen zum Tätigkeitsfeld beantwortet Ihnen gerne die Kindergartenleitung, Frau Karin Artschwager, unter Tel.: 04651/41335.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, sowie dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.