Die Gemeinde Sylt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

zwei Mitarbeiter (m/w/d)
zum Führen von Hydraulikbaggern

für den gemeindlichen Bauhof.

Gesucht werden zuverlässige Mitarbeiter (m/w/d) mit der Fähigkeit zur selbständigen Arbeit und guten Umgangsformen. Die Bewerber (m/w/d) müssen im Besitz des Führerscheins der Klasse BE sein und Erfahrungen im Führen von Hydraulikbaggern besitzen.

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 22. Juni 2025 an

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Die Tätigkeit umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:
  • Ausführen aller Baggerarbeiten in der Grünanlagenunterhaltung, Straßeninstandsetzung und im Tiefbau
  • Alle sonstigen für den Bauhof anfallenden Arbeiten sowie angeordnete Sonderdienste teilweise mit Rufbereitschaft (z. B. Winterdienst, Abfallbeseitigung, Katastrophenschutz)
Wir bieten Ihnen:
  • Ein Interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • Einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • Weiterbildungsmaßnahmen
  • Leistungsgerechte Bezahlung inklusive aller Sozialleistungen und attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
  • Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag
  • Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
  • Zahlung einer monatlichen Inselzulage

Die Einstellung erfolgt unbefristet. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt durchschnittlich 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 6 TVöD.

Für weitere Informationen:

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen der Fachdienstleiter des Bauhofes Sylt, Herr Björn Christiansen, Tel.: 04651/851-660.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.

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