Ortsentwicklung
Die Ortsentwicklung in der Gemeinde Sylt betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. So zählt die Erarbeitung von Ideen zur Entwicklung einzelner Quartiere und Nachbarschaften genauso zum Tätigkeitsfeld, wie die Betrachtung einzelner Themenfelder für die gesamte Insel, z. B. zur Frage des Wohnraumbedarfes und Wohnraumangebotes. Wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Planungsrecht durch die Bauleitplanung.
Zuständig ist das Team der Ortsentwicklung, das als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet ist.
Aufgaben der Stadtplanung
Zudem muss die Stadtplanung übergeordnete Vorgaben (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) beachten, damit innerhalb der Region, bzw. des Landes Interessensgegensätze und konkurrierende Ziele ausgeglichen werden:
- Die Insel Sylt ist als „Ländlicher Raum“ und als „Schwerpunktraum/Ordnungsraum für Tourismus und Erholung“ eingestuft.
- Die Orte Westerland und Tinnum haben eine überörtliche Versorgungsfunktion als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“.
- Ein Großteil der Flächen der Insel Sylt sind der Natur als „Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft“ zugeschrieben.
Den vollständigen Regionalplan finden Sie hier .
Entwicklungsplanung
Insulare Entwicklungsplanung
Gegenstand der Insularen Entwicklungsplanung ist es, die zukünftige räumliche Entwicklung der Insel Sylt zu steuern. Durch gesamtinsulare Konzepte sollen die auf Sylt bestehenden und zum Teil gegensätzlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden und so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Insel beizutragen. Dabei spielen der Tourismus, der Naturschutz und die Belange der Sylter Bevölkerung eine wichtige Rolle.Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Insularen Entwicklungskonzeptes mit mehreren Handlungsfeldern beschlossen. Für die Handlungsfelder Natur, Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Infrastruktur), Ortsbild und Verkehr sollen dabei in integrierter Betrachtungsweise Fachkonzepte erarbeitet werden und Handlungsprioritäten benennen.
Wohnungsmarktkonzept und Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025
Das Wohnungsmarktkonzept für die Insel Sylt analysiert den Wohnungsbestand und ermittelt den Bedarf an Dauerwohnungen für die unterschiedlichen Zielgruppen (soziale Wohnungen, junge Familien, Ältere, etc.). Es ist Grundlage für das Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.
Auf Sylt wird Wohnraum für die einheimische Bevölkerung aufgrund der touristischen Nutzungen und insbesondere dem Zweitwohnen knapp. Um dieser Problematik gezielt entgegen zu wirken, sollen im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) Maßnahmen und Empfehlungen aufgezeigt werden, um bezahlbaren Dauerwohnraum auf Sylt zu sichern und zu erweitern.
Das WEK setzt sich dabei aus zwei Teilen zusammen: Teil A bietet Handlungsempfehlungen, um den vorhandenen oder neu geschaffenen Dauerwohnraum durch öffentliche und private Rechtsverträge nachhaltig zu sichern und die Verdrängung von Dauerwohnraum zu stoppen. Teil B untersucht und ermittelt Potenzialflächen, auf denen neuer Dauerwohnraum geschaffen werden kann.» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung)
» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung – PDF 197 kb)
» Wohnungsmarktkonzept (Endfassung – PDF 2,7 MB)
» Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.pdf (5 MB)
Strandversorgungskonzept
Das Strandversorgungskonzept ist ein planerischer Leitfaden für die infrastrukturelle Versorgung der Strände auf der Insel Sylt und zugleich Grundlage für die Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne.
» Strandversorgungskonzept (Endfassung – PDF 8,7 MB)
» Konzeptplan (Endfassung – PDF 2MB)
» Anlage_20_Übersicht_Gastronomien_und_Strandtypologien
» Anlage_21_Schutzkulissenpruefung
» Anlagen 1 bis 6_Strandinfrastrukturen
» Anlagen 7 bis 12_Strandnutzungen
» Anlagen 13 bis 18_Strandtypen
AUF SYLT GUT ZUHAUSE – StoV-Areal
Die Wohnsituation für Bürgerinnen und Bürger auf Sylt so gut und so schnell wie möglich zu verbessern, ist das Ziel des Projektes „AUF SYLT GUT ZUHAUSE“.
Sie interessieren sich für den aktuellen Stand des Verfahrens oder möchten sich aktiv in den Prozess einbringen? Näheres dazu erfahren Sie unter:
Keitum im Dialog – Gemeinsam Zukunft entwickeln
Von 2016 an widmeten sich viele Keitumerinnen und Keitumer mit Engagement und Einsatz der Zukunft ihres Dorfes. Sie beteiligten sich am Projekt „Keitum im Dialog“.
Ziel dieses Projektes war es, die Zukunftsaufgaben durch einen steten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung zu bewältigen. Dafür wurden alle Interessierten zu einer Zukunftswerkstatt im März 2016 eingeladen. Im Mittelpunkt standen die folgenden Fragen:
– Was fehlt in Keitum?
– Was soll sich auf keinen Fall ändern?
– Welche Aufgaben muss Keitum in Zukunft lösen?
Insgesamt nahmen rund 160 Keitumerinnen und Keitumer sowie Interessierte und Fachleute an dem zweitägigen Workshop teil.
Bauleitplanung
Die Bauleitplanung untergliedert sich in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).
Neben Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen spielen städtebauliche Satzungen eine wichtige Rolle im örtlichen Baurecht. Dazu gehören hier insbesondere die Ortsgestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen. Sie werden wie Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Gemeinden erlassen, geändert oder aufgehoben.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde und regelt grundsätzlich die Art der Nutzung (wie Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen usw.). Er legt somit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung fest.
Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) werden von der Gemeinde erlassen, um die städtebauliche Entwicklung konkret zu ordnen. Sie werden aus Flächennutzungsplänen entwickelt und geben für einen Gemeindeteil an, wie die zukünftige bauliche Nutzung aussehen soll. Durch Bebauungspläne wird Baurecht geschaffen und der städtebauliche Entwicklungswille der Gemeinde verbindlich begründet.
Im SyltGIS können Sie alle Bebauungspläne der Insel Sylt einsehen.
Städtebauliche Satzungen
Ortsgestaltungssatzungen sind für Gemeinden eine wichtige Möglichkeit, den besonderen, prägenden Ortscharakter zu erhalten und durch eine angepasste Gestaltung weiterzuentwickeln. Daher gibt es in allen Ortsteilen auf Sylt Ortsgestaltungssatzung auf. Als örtliche Bauvorschrift geben Ortsgestaltungssatzungen die äußerliche Gestaltung baulicher Anlagen (Häuser, Garagen, Stellplätze, etc.) vor. Gegebenenfalls regeln sie auch die Gestaltung von öffentlich sichtbarer Werbung oder Automaten. Beispielsweise kann so die Art und Gestaltung der Dachbedeckung, der Fassaden oder auch der Türen festgesetzt werden.
SyltGIS
Das SyltGIS ist das Geoportal für die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Sylt und Hörnum sowie für den Landschaftszweckverband Sylt. Es enthält amtliche Informationen der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt, ergänzt um weitere Geodaten. Durch das SyltGIS erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über das bestehende Planungsrecht auf Sylt. Es kann gezoomt, nach Adressen oder Flurstücken gesucht werden und es können verschiedene Hintergrundkarten, Luftbilder oder ein 3D-Modell verwendet werden.
» SyltGIS
Kontakt / Ansprechpartner
Gemeinde Sylt
Stabsstelle Ortsentwicklung
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt
Leitung:
Christine Sasse, Tel. 04651 851-640, E-Mail: christine.sasse@gemeinde-sylt.de
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Frederik Lemke, Tel. 04651 851-642, E-Mail: frederik.lemke@gemeinde-sylt.de
SyltGIS:
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Horst-Uwe Ipsen, Tel. 04651 851-645, E-Mail: horst-uwe.ipsen@gemeinde-sylt.de
Multipark Sylt
Umfangreiche Informationen rund um den Multipark finden Sie hier.
Beherbergungskonzept
Hier finden Sie Informationen zum Beherbergungskonzept
Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt
Beherbergungskonzept für die Gemeinde Sylt – Zusammenfassung
Ortsentwicklung
Rathaus der Gemeinde Sylt
Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland