Ortsentwicklung

Die Ortsentwicklung in der Gemeinde Sylt betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. So zählt die Erarbeitung von Ideen zur Entwicklung einzelner Quartiere und Nachbarschaften genauso zum Tätigkeitsfeld, wie die Betrachtung einzelner Themenfelder für die gesamte Insel, z. B. zur Frage des Wohnraumbedarfes und Wohnraumangebotes. Wesentlicher Bestandteil ist die Schaffung von Planungsrecht durch die Bauleitplanung.

Zuständig ist das Team der Ortsentwicklung, das als Stabsstelle direkt dem Bürgermeister zugeordnet ist.

Aufgaben der Stadtplanung
Stadtplanung umfasst die Maßnahmen der Ortsentwicklung für ein Gemeindegebiet. Bei der Stadtplanung werden Entwicklungskonzepte erarbeitet und über die Bauleitplanung in konkretes Planungsrecht umgesetzt. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und Bebauungspläne. Darüber hinaus gibt es noch städtebauliche Satzungen, die ebenfalls Vorgaben zur Grundstücksnutzung enthalten.
Im Rahmen der Planungen müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Interessen und Vorstellungen sowie bauliche, historische, klimatische, ökologische und topographische Gegebenheiten beachtet werden und miteinander abgewogen werden. Ziel ist die für die Allgemeinheit bestmögliche Lösung.

Zudem muss die Stadtplanung übergeordnete Vorgaben (Landesentwicklungsplan und Regionalplan) beachten, damit innerhalb der Region, bzw. des Landes Interessensgegensätze und konkurrierende Ziele ausgeglichen werden:

  • Die Insel Sylt ist als „Ländlicher Raum“ und als „Schwerpunktraum/Ordnungsraum für Tourismus und Erholung“ eingestuft.
  •  Die Orte Westerland und Tinnum haben eine überörtliche Versorgungsfunktion als „Unterzentrum mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums“.
  •  Ein Großteil der Flächen der Insel Sylt sind der Natur als „Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft“ zugeschrieben.

 

Den vollständigen Landesentwicklungsplan finden Sie   hier  .
Den vollständigen Regionalplan finden Sie   hier  .
Die rechtskräftigen Planwerke können Sie im Syltgis einsehen.
Entwicklungsplanung

Insulare Entwicklungsplanung
Gegenstand der Insularen Entwicklungsplanung ist es, die zukünftige räumliche Entwicklung der Insel Sylt zu steuern. Durch gesamtinsulare Konzepte sollen die auf Sylt bestehenden und zum Teil gegensätzlichen Nutzungsansprüche miteinander in Einklang gebracht werden und so zu einer nachhaltigen Entwicklung der Insel beizutragen. Dabei spielen der Tourismus, der Naturschutz und die Belange der Sylter Bevölkerung eine wichtige Rolle.Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2009 die Erarbeitung eines Insularen Entwicklungskonzeptes mit mehreren Handlungsfeldern beschlossen. Für die Handlungsfelder Natur, Nutzungen (Wohnen, Tourismus, Infrastruktur), Ortsbild und Verkehr sollen dabei in integrierter Betrachtungsweise Fachkonzepte erarbeitet werden und Handlungsprioritäten benennen.

Wohnungsmarktkonzept und Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025
Das Wohnungsmarktkonzept für die Insel Sylt analysiert den Wohnungsbestand und ermittelt den Bedarf an Dauerwohnungen für die unterschiedlichen Zielgruppen (soziale Wohnungen, junge Familien, Ältere, etc.). Es ist Grundlage für das Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.
Auf Sylt wird Wohnraum für die einheimische Bevölkerung aufgrund der touristischen Nutzungen und insbesondere dem Zweitwohnen knapp. Um dieser Problematik gezielt entgegen zu wirken, sollen im Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025 (WEK) Maßnahmen und Empfehlungen aufgezeigt werden, um bezahlbaren Dauerwohnraum auf Sylt zu sichern und zu erweitern.
Das WEK setzt sich dabei aus zwei Teilen zusammen: Teil A bietet Handlungsempfehlungen, um den vorhandenen oder neu geschaffenen Dauerwohnraum durch öffentliche und private Rechtsverträge nachhaltig zu sichern und die Verdrängung von Dauerwohnraum zu stoppen. Teil B untersucht und ermittelt Potenzialflächen, auf denen neuer Dauerwohnraum geschaffen werden kann.» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung)

» Wohnungsmarktkonzept (Kurzfassung – PDF 197 kb)
» Wohnungsmarktkonzept (Endfassung – PDF 2,7 MB)
» Wohnraumentwicklungskonzept Sylt 2025.pdf (5 MB)

 

Strandversorgungskonzept
Das Strandversorgungskonzept ist ein planerischer Leitfaden für die infrastrukturelle Versorgung der Strände auf der Insel Sylt und zugleich Grundlage für die Aufstellung der entsprechenden Bauleitpläne.

» Strandversorgungskonzept (Endfassung – PDF 8,7 MB)
» Konzeptplan (Endfassung – PDF 2MB)

» Anlage_20_Übersicht_Gastronomien_und_Strandtypologien
» Anlage_21_Schutzkulissenpruefung
» Anlagen 1 bis 6_Strandinfrastrukturen
» Anlagen 7 bis 12_Strandnutzungen
» Anlagen 13 bis 18_Strandtypen

 

AUF SYLT GUT ZUHAUSE – StoV-Areal

Die Wohnsituation für Bürgerinnen und Bürger auf Sylt so gut und so schnell wie möglich zu verbessern, ist das Ziel des Projektes „AUF SYLT GUT ZUHAUSE“.

Sie interessieren sich für den aktuellen Stand des Verfahrens oder möchten sich aktiv in den Prozess einbringen? Näheres dazu erfahren Sie unter:

» AUF-SYLT-GUT-ZUHAUSE.DE 

 

Keitum im Dialog – Gemeinsam Zukunft entwickeln

Von 2016 an widmeten sich viele Keitumerinnen und Keitumer mit Engagement und Einsatz der Zukunft ihres Dorfes. Sie beteiligten sich am Projekt „Keitum im Dialog“.

Ziel dieses Projektes war es, die Zukunftsaufgaben durch einen steten Dialog zwischen Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung zu bewältigen. Dafür wurden alle Interessierten zu einer Zukunftswerkstatt im März 2016 eingeladen. Im Mittelpunkt standen die folgenden Fragen:
– Was fehlt in Keitum?
– Was soll sich auf keinen Fall ändern?
– Welche Aufgaben muss Keitum in Zukunft lösen?
Insgesamt nahmen rund 160 Keitumerinnen und Keitumer sowie Interessierte und Fachleute an dem zweitägigen Workshop teil.

» Ergebnisse Dorfmachergruppen
» Ortsbeirat Keitum

Bauleitplanung
Bauleitpläne werden von der Gemeinde aufgestellt, um die städtebauliche Entwicklung zu ordnen. Für Bauleitplanverfahren muss immer ein öffentliches Interesse vorliegen, allein aufgrund von privaten Interessen wird kein Bebauungsplan geändert oder neu aufgestellt.

 Die Bauleitplanung untergliedert sich in die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) und die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne).

Neben Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen spielen städtebauliche Satzungen eine wichtige Rolle im örtlichen Baurecht. Dazu gehören hier insbesondere die Ortsgestaltungssatzungen und Erhaltungssatzungen. Sie werden wie Bebauungspläne und Flächennutzungspläne von Gemeinden erlassen, geändert oder aufgehoben.

Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gebiet einer Gemeinde und regelt grundsätzlich die Art der Nutzung (wie Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen usw.). Er legt somit die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung fest.

Flächennutzungspläne sind eine vorbereitende Bauleitplanung, weil sie kein direktes Baurecht schaffen, sondern im Wesentlichen für die Behörden Rechtsbindung entfalten. Da aber aus ihnen die Bebauungspläne entwickelt werden, können Bürgerinnen und Bürger in frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung und während der öffentlichen Auslegung ihre Mitwirkungsrechte, ähnlich wie im Bebauungsplanverfahren, wahrnehmen.
Die Flächennutzungspläne der Insel Sylt können im SyltGIS angesehen werden.

Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) werden von der Gemeinde erlassen, um die städtebauliche Entwicklung konkret zu ordnen. Sie werden aus Flächennutzungsplänen entwickelt und geben für einen Gemeindeteil an, wie die zukünftige bauliche Nutzung aussehen soll. Durch Bebauungspläne wird Baurecht geschaffen und der städtebauliche Entwicklungswille der Gemeinde verbindlich begründet.

Bebauungspläne müssen bei allen Bauvorhaben in dem jeweiligen Plangebiet beachtet werden und sind eine Grundlage für die Erteilung oder Verweigerung von Baugenehmigungen. Naturschutzrechtliche Belange werden beim Aufstellungsverfahren berücksichtigt und teilweise in einem gesonderten Umweltbericht betrachtet.
Hintergrund bei der Aufstellung oder Änderungen von Bebauungsplänen auf der Insel ist oftmals, die Erweiterung von Zweitwohnungen zu verhindern und das Maß der Nutzung zu steuern, damit das Ortsbild der einzelnen Gemeinden bewahrt bleibt.
Zu den im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen gibt es eine Übersicht zum jeweiligen Verfahrensstand. » Verfahrensstand Bebauungspläne

Im SyltGIS können Sie alle Bebauungspläne der Insel Sylt einsehen.

Städtebauliche Satzungen
Ortsgestaltungssatzungen sind für Gemeinden eine wichtige Möglichkeit, den besonderen, prägenden Ortscharakter zu erhalten und durch eine angepasste Gestaltung weiterzuentwickeln. Daher gibt es in allen Ortsteilen auf Sylt Ortsgestaltungssatzung auf. Als örtliche Bauvorschrift geben Ortsgestaltungssatzungen die äußerliche Gestaltung baulicher Anlagen (Häuser, Garagen, Stellplätze, etc.) vor. Gegebenenfalls regeln sie auch die Gestaltung von öffentlich sichtbarer Werbung oder Automaten. Beispielsweise kann so die Art und Gestaltung der Dachbedeckung, der Fassaden oder auch der Türen festgesetzt werden.

Erhaltungssatzungen hingegen dienen dazu, bereits vorhandene Strukturen, wie historische Ortskerne oder städtebaulich bedeutsame Siedlungsstrukturen zu bewahren. Sie schützen die konkrete, vorhandene städtebauliche Gestalt und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Erhaltungssatzungen gibt es in vielen Bereichen der Insel.
Fremdenverkehrssatzungen können von Gemeinden erlassen werden, um den Fremdenverkehr zu begrenzen, zu erhalten oder zu erweitern. Sie ermöglichen es, einen Genehmigungsvorbehalt für die Begründung oder Teilung von Wohnungseigentum oder Teileigentum sowie für die Nutzung von Räumen in Wohngebäuden oder Beherbergungsbetrieben als Nebenwohnung zu erlassen. Das bedeutet, dass die Gemeinde eine Umnutzung von Ferienwohnungen, aber auch Dauerwohnungen in Zweitwohnungen genehmigen muss. Eine Genehmigung kann versagt werden, wenn die städtebauliche Entwicklung und Ordnung gefährdet würde. Fremdenverkehrssatzungen gibt es in vielen Bereichen der Insel.
Sanierungssatzungen werden erlassen, um städtebauliche Missstände zu beheben und zu verhindern. Auf der Insel Sylt wird dieses Instrument zur städtebaulichen Entwicklung aktuell nur im Lister „Ortszentrum“ angewendet. Hier stehen die Sanierung des Gebäudebestands sowie der Straßen, Wege und Plätze im Vordergrund.
Stellplatzsatzungen legen fest, wo und wie viele erforderliche Parkplätze für Anwohnende und Besuchende angelegt werden müssen. In der Westerländer Innenstadt regelt eine Stellplatzsatzung so beispielsweise, dass neuen Parkplätze so geschaffen werden müssen, dass eine Zufahrt nicht über die Fußgängerzone stattfindet. Dies dient dazu, die Fußgängerzone autofrei zu halten.
Sie können sich die Satzungen der Insel Sylt im SyltGIS anschauen.
SyltGIS

Das SyltGIS ist das Geoportal für die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup, Sylt und Hörnum sowie für den Landschaftszweckverband Sylt. Es enthält amtliche Informationen der Gemeinde Sylt und des Amtes Landschaft Sylt, ergänzt um weitere Geodaten. Durch das SyltGIS erhalten Bürgerinnen und Bürger einen Überblick über das bestehende Planungsrecht auf Sylt. Es kann gezoomt, nach Adressen oder Flurstücken gesucht werden und es können verschiedene Hintergrundkarten, Luftbilder oder ein 3D-Modell verwendet werden.

» SyltGIS 

Kontakt / Ansprechpartner
Die Ortsentwicklung befindet sich im Erdgeschoss des historischen Rathauses von Westerland.

Gemeinde Sylt
Stabsstelle Ortsentwicklung
Andreas-Nielsen-Straße 1
25980 Sylt

Leitung:
Christine Sasse, Tel. 04651 851-640, E-Mail: christine.sasse@gemeinde-sylt.de 

Sachbearbeitung:
Steffen Bayerlein,  Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Frederik Lemke,    Tel. 04651 851-642, E-Mail: frederik.lemke@gemeinde-sylt.de
Mareike Duncker, Tel. 04651 851-643, E-Mail: mareike.duncker@gemeinde-sylt.de

SyltGIS
:
Steffen Bayerlein, Tel. 04651 851-641, E-Mail: steffen.bayerlein@gemeinde-sylt.de
Horst-Uwe Ipsen, Tel. 04651 851-645, E-Mail: horst-uwe.ipsen@gemeinde-sylt.de
Multipark Sylt

Umfangreiche Informationen rund um den Multipark finden Sie hier.

Beherbergungskonzept

Ortsentwicklung

Rathaus der Gemeinde Sylt
Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / OT Westerland