Die Ausgabe der kostenfreien Busfahrkarte für alle Senioren ab 90 wird ab 2019 erweitert.
Ab 2019 können auch Personen ab 85 Jahren, die den Führerschein abgeben, die kostenfreie Busfahrkarte erhalten.
Die kostenfreien Busfahrkarten können jährlich auf Antrag neu ausgestellt werden.
Personen die mindestens 85 Jahre alt sind, jedoch keine Fahrerlaubnis besitzen, haben leider keinen Anspruch auf eine kostenlose Busfahrkarte.
Die kostenfreie Busfahrkarte kann in diesem Fall erst mit 90 beantragt werden.
Auch altersunabhängig kann die Fahrerlaubnis zurückgegeben werden.
Auf Antrag kann eine kostenfreie Busfahrkarte für ein Jahr ausgestellt werden.
Eine Verlängerung ist auf Antrag möglich, dann ist die Busfahrkarte jedoch kostenpflichtig.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist auch hier nicht möglich.
Informationen und Anträge auf eine kostenfreie Busfahrkarte erhalten Sie an folgenden Stellen:
- Im Bürgerservice der Gemeinde Sylt im Bahnweg 20-22 in Westerland
- Im Rathaus der Inselverwaltung in Westerland, an der Zentrale im Eingangsbereich
- In den Gemeindebüros der amtsangehörigen Gemeinden
- Bei Ihrer Verwaltung vor Ort:
- Morsum: Muasem Hüs, montags von 10 bis 13 Uhr
- Tinnum: Tinem Hüs, dienstags von 10 bis 13 Uhr
- Keitum: Friesensaal, mittwochs von 13 bis 16 Uhr
- Archsum: Alte Schule, 1.und 3. Donnerstag eines jeden Monats von 10-13 Uhr
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne der Landschaftszweckverband Sylt unter der Rufnummer 04651/851-420 oder der Bürgerservice der Inselverwaltung Sylt unter der Rufnummer 04651/ 851-555 zur Verfügung.
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