Vom Westerländer Bahnhof bis zur Promenade sind in öffentlich zugänglichen Bereichen der Ausschank und der Verzehr alkoholhaltiger Getränke untersagt. Dies gilt gleichermaßen für die gesamte Fußgängerzone und die sie verbindenden Straßenzüge. Ausgenommen hiervon ist nur die Bewirtschaftung der gastronomischen Außenterrassen.