Zutrittsverbot zu den Inseln gilt weiterhin
Liebe Zweitwohnungsbesitzer,
wir freuen uns ebenso sehr auf ein Wiedersehen wie Sie, müssen Ihre Geduld aber leider noch ein wenig auf die Probe stellen. Zwar hat das Land in seiner neuen Corona-Verordnung die Regelung für Zweitwohnungsbesitzer (auf dem Festland) gelockert, nicht jedoch das Zutrittsverbot zu den Inseln.
Daher gilt das Zutrittsverbot unverändert auch für Zweitwohnungsbesitzer – vorerst bis zum 3. Mai. Sobald wir neue Informationen haben, geben wir sie an dieser Stelle bekannt. #SyltHältZusammen