Zuschussmittel aus der Henner-Krogh Stiftung zur Förderung Sylter MusikerIinnen für das Jahr 2024
Ab jetzt Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Kroh-Stiftung beantragen. Zuschussanträge können bis Ende März 2024 eingereicht werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/
Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker/innen bereit.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:
- Einzelpersonen
- Musikgruppen
- Gemeinnützige Vereine
- Schulen
- Chöre
- Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.
- Musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen
Dabei ist zu beachten:
- Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden.
- Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.
- Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
- Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2024 beim Fachdienst 1 der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland
- Die Verwendung der Basiszuschüsse sind jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Zuschüsse für Veranstaltungen/Projekte sind sechs Wochen nach der Veranstaltung / nach dem Projekt nachzuweisen.