Zuschussmittel aus der Henner-Krogh Stiftung zur Förderung Sylter MusikerIinnen für das Jahr 2023
Ab jetzt Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Kroh-Stiftung beantragen. Die Zuschussanträge können Sie bis Ende März 2023 einreichen. Das Formular finden Sie im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/
Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker/innen bereit.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:
- Einzelpersonen
- Musikgruppen
- Gemeinnützige Vereine
- Schulen
- Chöre
- Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.
- Musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen
Dabei ist zu beachten:
- Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich beantragt werden.
- Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.
- Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
- Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2023 beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland einzureichen.
- Die Verwendung der Zuschüsse (Mittelverwendung) ist jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen.
- Die Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
- Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des noch zu verabschiedenden Haushalts der Gemeinde Sylt für das Jahr 2023.