Zuschussmittel aus der Henner-Krogh Stiftung zur Förderung Sylter MusikerIinnen für das Jahr 2023

Ab jetzt Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Kroh-Stiftung beantragen. Die Zuschussanträge können Sie bis Ende März 2023 einreichen. Das Formular finden Sie im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/

Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musiker/innen bereit.

Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:

  • Einzelpersonen
  • Musikgruppen
  • Gemeinnützige Vereine
  • Schulen
  • Chöre
  • Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.
  • Musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen

 

Dabei ist zu beachten:

  • Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich beantragt werden.
  • Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.
  • Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
  • Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2023 beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland einzureichen.
  • Die Verwendung der Zuschüsse (Mittelverwendung) ist jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen.
  • Die Zuwendungsarten werden auf Antrag gewährt, unabhängig von Förderungen Dritter.
  • Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
  • Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich des noch zu verabschiedenden Haushalts der Gemeinde Sylt für das Jahr 2023.