Zuschussmittel aus der Henner-Krogh Stiftung zur Förderung Sylter Musikerinnen und Musikern für das Jahr 2026
Ab jetzt Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Kroh-Stiftung beantragen. Anträge für Zuschüsse aus Mitteln der Henner-Krogh-Stiftung können bis zum 31. März 2026 eingereicht werden. Das barrierefreie Formular sowie die Richtlinien sind im Internet unter https://gemeinde-sylt.de/online-service/formulare-online/ zu finden.
Das Kuratorium der Henner-Krogh-Stiftung stellt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Haushaltsmittel zur Förderung Sylter Musikerinnen und Musiker bereit.
Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass die Personen oder Gruppen ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Das gilt für:
- Einzelpersonen
- Musikgruppen
- Gemeinnützige Vereine
- Schulen
- Chöre
- Projekte, Veranstaltungen und Initiativen die das musikalische Angebot auf Sylt nachhaltig verbessern.
- Musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen
Dabei ist zu beachten:
- Anträge müssen grundsätzlich mindestens 5 Wochen vor der Maßnahme schriftlich gestellt werden.
- Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizulegen.
- Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind Prioritäten festzulegen.
- Die Anträge sind spätestens bis zum 31. März 2026 bei der Gemeinde Sylt, Fachdienst 1.3, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt / Westerland einzureichen.
- Die Verwendung der Basiszuschüsse sind jeweils bis Ende Januar des darauffolgenden Jahres schriftlich nachzuweisen. Zuschüsse für Veranstaltungen/Projekte sind sechs Wochen nach der Veranstaltung / nach dem Projekt nachzuweisen.