Zuschüsse aus der Henner-Krogh-Stiftung jetzt beantragen
hier: Frist endet am 31. März 2020

Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung zur Förderung Sylter Musiker für das Jahr 2020 nimmt die Gemeinde Sylt bis zum 31. März 2020 entgegen.

Unter Vorbehalt des zu verabschiedenden Haushalt der Gemeinde Sylt für das Jahr 2020 können bis zum 31. März 2020 Zuschussanträge an die Henner-Krogh-Stiftung gestellt werden.
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Musikgruppen, gemeinnützige Vereine, Schulen und Chöre, die ihren Hauptwohnsitz oder Sitz auf der Insel Sylt haben. Bei Musikgruppen muss die Mehrzahl der Mitglieder diese Voraussetzung erfüllen. Für die Förderung jeder Anschaffung, jeder Veranstaltung oder sonstiger Aktivität aus Stiftungsmitteln ist ein Einzelantrag erforderlich, der grundsätzlich mindestens fünf Wochen vor der Durchführung der Maßnahme, der Veranstaltung oder der Anschaffung schriftlich an das Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt zu richten ist. Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan beizufügen. Werden für mehrere Maßnahmen Zuschüsse beantragt, sind zudem die Prioritäten anzugeben. Gefördert werden z. B. Projekte, Veranstaltungen und Initiativen, die nach Art und Qualität geeignet erscheinen, das musikalische Angebot auf der Insel Sylt nachhaltig zu verbessern. Auch die musikalische Aus- und Fortbildung jüngerer Menschen kann aus Stiftungsmitteln gefördert werden, wobei Musiker aus sozial schwachen Familien bevorzugt werden. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des geförderten Projektes vorzulegen.

Die ausführlichen Vergaberichtlinien und die entsprechenden Anträge sind erhältlich beim Amt für Inneres und Bildung der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Straße 1, 25980 Sylt / OT Westerland, oder im Internet unter www.gemeinde-sylt.de. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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