Zeitplan für die Lockerung der Corona-Beschränkungen

Mai 9, 2020 | Aktuelles

Schon ab heute ist es erlaubt, dass sich Personen zweier Hausstände in der Öffentlichkeit und im privaten Raum treffen können. Folgende weitere Lockerungen für den Tourismus sollen ab dem 18. Mai gelten:

Einreise

  • Das Betretungsverbot für Sylt entfällt und das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke wird aufgehoben. Der Kreis kann aber Beschränkungen für den Tagestourismus anordnen. Ob er dies tut, ist derzeit noch nicht bekannt.
  • Die Aussetzung der Bäderverordnung endet. Nach Absprache mit dem Kreis können die Geschäfte wieder sonntags öffnen.

Gastronomie

  • Gastronomische Betriebe dürfen wieder bis 22 Uhr geöffnet haben.
  • Gäste müssen namentlich mit Anschrift und Telefonnummer erfasst werden.
  • Pro Gastraum sind maximal 50 Personen erlaubt. Grundsätzlich sind Tische für zwei Personen vorzusehen, es dürfen aber bis zu zwei Haushalte an einem Tisch sitzen.
  • Zwischen den Gästegruppen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern oder eine Schutzwand vorzusehen.

Beherbergung

  • Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen sowie Jugendherbergen wird unter Auflagen aufgehoben.
  • Es darf mit voller Kapazität geöffnet werden, Gemeinschaftsräume sowie Schwimmbäder und Saunabereiche bleiben aber geschlossen.
  • Camping- und Wohnmobilstellplätze können wieder genutzt werden, soweit sich die Gäste völlig autark versorgen können. Toiletten werden geöffnet. Duschen und Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen.
  • Die Beherbergungsbetriebe müssen ein möglichst kontaktloses Ein – und Auschecken einschließlich der Schlüsselübergabe gewährleisten.

Veranstaltungen

  • Veranstaltungen mit Sitzcharakter im öffentlichen Raum mit bis zu 50 Personen werden wieder zugelassen. Die Teilnehmer müssen namentlich erfasst werden.

Sport und Freizeit

  • Kontaktfreie Indoor-Aktivitäten werden unter Auflagen gestattet.
  • Alle Freizeitangebote, wie Ausflugsschifffahrt oder Strandkorbvermietungen, können wieder geöffnet werden.
  • Fitnessstudios können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Kosmetikstudios und Massagepraxen dürfen – bis auf Gesichtsbehandlungen – wieder tätig werden.
  • Spielbanken, Spielhallen und Wettannahmestellen können unter Auflagen wieder öffnen.