Wichtige Informationen zur Grundsteuer auf Sylt
Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2025 ist die alte Grundsteuer verfassungswidrig. Seit dem 01. Januar 2025 ist die Grundsteuer nach neuem Recht zu erheben. Die Inselverwaltung braucht, wie die allermeisten anderen Kommunen auch, noch Zeit, für die Verarbeitung der Grundsteuerdaten.
„Uns ist bewusst, dass viele Haus- und Grundstückseigentümer gespannt auf den Steuerbescheid von uns warten, um Klarheit darüber zu erlangen, ob sie mit einer Steuererhöhung oder Senkung rechnen können. Wichtig zu wissen ist, dass die bisher vom Finanzamt verschickten Grundlagenbescheide nur in Verbindung mit den jeweiligen Hebesätzen aussagekräftig sind. Erst aus der Kombination von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz ergibt sich die tatsächliche Steuerhöhe,“ erklärt Gemeindesprecher Herr Korte.
In diesem Kontext haben die Gemeinden der Insel Sylt die vom Finanzministerium Schleswig-Holstein im Transparenzregister ausgewiesenen Hebesätze übernommen. Die Einnahmeerzielung der Inselgemeinden ist somit aufkommensneutral, sprich die Gemeinden haben Grundsteuereinnahmen wie vor der Reform.
„Unsere beiden Mitarbeiterinnen arbeiten derzeit mit Hochdruck daran die vom Finanzamt digital übermittelten 25.000 Datensätze zu prüfen und zu verarbeiten. Dies geschieht in allen Fällen manuell. Wir bitten um Verständnis, dass die erste Fälligkeit zum 15. Februar 2025 nicht eingehalten werden kann. Unser Ziel ist es, zum Zeitpunkt der zweiten Fälligkeit am 15. Mai 2025 beide Fälligkeiten einzuziehen bzw. in Rechnung zu stellen,“ so Korte weiter
Hinweis der Inselverwaltung zur Zahlung der Grundsteuer:
Die Inselverwaltung bittet alle Haus- und Grundstückseigentümer den Grundsteuerbescheid abzuwarten. Bitte sehen Sie davon ab die alte Grundsteuer zu den bekannten Stichtagen zu überweisen. Dieser Betrag könnte sowohl zu hoch als auch zu niedrig sein. Bereits gezahlte Grundsteuerbeträge müssen zurücküberwiesen werden, da keine rechtliche Grundlage (fehlender Grundsteuerbescheid) zur Zahlung vorliegt.
Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, setzen Sie diesen bis zum Erhalt des Grundsteuerbescheides aus.
Weiterhin bittet die Inselverwaltung vorhandene SEPA-Mandate nicht zu kündigen. Es werden keine Grundsteuerbeträge abgebucht, bevor die Bescheide per Post versandt wurden.
Bei Fragen zur Grundstücksbewertung sowie zum Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.
Alle weiteren Informationen finden Sie online unter www.schleswig-holstein.de/grundsteuer.