Wer darf anreisen, wer nicht?

März 23, 2020 | Aktuelles

Die Corona-Krise fordert zur Verlangsamung der Virus-Verbreitung harte Regelungen: Für Sylt gilt ein allgemeines Zutrittsverbot – egal ob per Bahn, Schiff oder Flugzeug. Ausnahmen gibt es lediglich für Personen, die ihren ersten Wohnsitz auf Sylt haben, auf Sylt arbeiten, dort Verwandte ersten Grades pflegen, akkreditierte Journalisten sind oder eine Ausnahmegenehmigung vorlegen können. Diese wird nach neuester Verordnung nur noch vom Land Schleswig-Holstein erteilt. 

Außerdem gilt ein Beherbergungsverbot – es ist Vermietenden nicht gestattet, Gäste übernachten zu lassen.
Zweitwohnungen und -häuser dürfen nicht genutzt werden. Wer keinen Erstwohnsitz auf Sylt hat und sich noch auf Sylt befindet, muss umgehend abreisen.

Zuwiderhandlungen sind strafbar.

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