Weitere Lockerungen der Corona-Vorschriften
In Schleswig-Holstein sind die Infektionszahlen weiterhin niedrig. Deshalb wird das Kabinett am Freitag weitere Lockerungen beschließen, die am kommenden Montag in Kraft treten sollen.
Restaurants, Bars und Kneipen sollen ab Montag wieder rund um die Uhr geöffnet haben dürfen. Auch Buffets sollen wieder möglich sein. Dabei müssen weiterhin die noch immer geltenden Abstands- und Hygieneregeln beachtet werden.
Zu diesem Zeitpunkt sollen dann auch wieder Veranstaltungen im privaten Umfeld – beispielsweise Grillparties im heimischen Garten – mit bis zu 50 Personen unter bestimmten Bedingungen erlaubt sein. So müssen Gastgebende unter anderem die Kontaktdaten ihrer Gäste erfassen und diese für vier Wochen aufbewahren.
Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten sollen ab Montag ohne dauerhafte Sitzplätze mit bis zu 50 Personen unter Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich sein. Veranstaltungen mit Markt-Charakter sind dann mit bis zu 250 Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen innerhalb geschlossener Räume zulässig, Sportdarbietungen werden weiterhin auf den Außenbereich beschränkt bleiben.
Wie die aktuell geplanten Quarantänevorgaben für Reisende aus einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands zukünftig auf Sylt umgesetzt werden, wird gerade gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein und dem Kreis Nordfriesland geklärt. Sobald es hierzu Neuigkeiten gibt, werden wir darüber informieren.