Verwaltungsgericht bestätigt Nutzungsverbot von Zweitwohnungen
Das Verwaltungsgericht hat im vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Verbot der Nutzung von Nebenwohnungen und das sich daraus ergebende Rückreisegebot rechtens sind.
Die Richter haben der im öffentlichen Interesse stehenden Abwehr von Gefahren für die Gesundheit der Bevölkerung und der Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der medizinischen, insbesondere krankenhausärztlicher Versorgung für die Bevölkerung ein überragendes Gewicht beigemessen. Das private Interesse der Antragsteller, in der Nebenwohnung zu verbleiben, überwiege das überragende öffentliche Interesse nicht. #SyltHältZusammen