Verhaltensregeln in der Fußgängerzone

Mai 17, 2020 | Aktuelles

Ab Montag dürfen wir auf Sylt nun wieder Gäste begrüßen, das freut uns sehr. Weil aber gerade auch die beengte Fußgängerzone dann wieder kräftig belebter sein wird, gelten dort zu Ihrer Sicherheit folgende Regeln:

  • Halten Sie anderthalb Meter Abstand zu anderen Fußgängern.
  • Nutzen Sie bitte im gesamten Bereich der Fußgängerzone eine Mund-Nase-Bedeckung – auch außerhalb der Ladengeschäfte. Der Wind mag das Virus zwar forttragen können, aber ebenso auch von anderen zu Ihnen. 
  • Waschen oder desinfizieren Sie bitte häufiger Ihre Hände.
  • Husten oder niesen Sie nur in Ihre Armbeuge.
  • Auch kann die Berücksichtigung eines „Rechtsgehgebotes“ Missverständnissen vorbeugen und die Laufwege sicher gestalten.

Das Ordnungsamt, die Polizei und ein privater Sicherheitsdienst im Auftrage der Gemeinde Sylt werden vor Ort sein, um zu informieren und zur Einhaltung der Regeln aufzufordern – leiten bei konsequentem Nichteinhalten des Abstandsgebotes aber auch Bußgeldverfahren ein: Verweigerern droht jeweils ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. 

Wir gehen aber fest davon aus, dass dies nicht nötig sein wird und appellieren an Ihre Vernunft: Bitte halten Sie sich an die Regeln – nur so kann die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamt und unsere Insel offen gehalten werden.

Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckung ist eine ausdrückliche Bitte dort, wo der Mindestabstand von anderthalb Metern nicht eingehalten werden kann und keine Trennwand vorhanden ist – das wird ab morgen in der Fußgängerzone oft der Fall sein. Das Nichtbefolgen wird aber nicht mit einem Bußgeld bestraft – bußgeldbewährt ist der Verstoß gegen das Abstandsgebot.

Die Strandpromenade ist keine Fußgängerzone, dort übt der Insel Sylt Tourismus Service sein Hausrecht aus.

Wir alle wollen möglichst gut mit der neuen Situation umgehen – seien wir also bitte achtsam miteinander. Einen lokalen Lockdown wollen wir doch alle nicht riskieren. #SyltHältZusammen