


Informationen zur Anwendung der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung auf Sylt
Ab dem 20. Mai 2026 gilt die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (EU) 2024/1028* in den Mitgliedsstaaten. Mit der Verordnung werden Vorgaben für Registrierungsverfahren zu Kurzzeitvermietungen formuliert, wobei die Rechtmäßigkeit dieser Vermietungsangebote nachgewiesen...