Sylt über die Feiertage für den Tagestourismus gesperrt
Vom 21. Mai um 6 Uhr bis zum 24. Mai um 20 Uhr sowie vom 30. Mai um 6 Uhr bis zum 1. Juni um 20 Uhr gilt unter anderem für Sylt ein Betretungsverbot für Tagestouristen. Darauf haben sich Land und Gemeinden heute verständigt, um Menschenansammlungen über die Feiertage Christi Himmelfahrt und Pfingsten zu vermeiden. „Ein guter Gastgeber zu sein, heißt heutzutage auch, sich um den Infektionsschutz zu kümmern“, so Landrat Florian Lorenzen zu den Regelungen.
Als Tagestourist gelten Personen, deren Aufenthalt auf Sylt nicht mit einer Übernachtung oder der Ausübung beruflicher Tätigkeiten, Ausbildungszwecken, der medizinischen Versorgung oder anderen Routinen wie ehrenamtlichen Tätigkeiten verbunden ist. Besuche von Verwandten oder Freunden sind auch in dieser Zeit weiterhin möglich, auch die Bewohner des Kreises Nordfriesland sind von diesem Betretungsverbot ausgenommen. Zweit- oder Nebenwohnungsbesitzer dürfen weiterhin mit Mitgliedern des gleichen Hausstandes anreisen.
Kontrollen können bei der Einreise durch die Polizei sowie vor Ort durch das Ordnungsamt erfolgen. Als Nachweis der Aufenthaltsberechtigung können Ausweiskopie sowie Einladungsschreiben eines zu besuchenden Bewohners, ein Arbeitsvertrag, ein Schülerausweis oder eine bestätigte Buchung eines Beherbergungsbetriebes sein.