Bei der Gemeinde Sylt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet, im Fachbereich Ordnung und Soziales die Stelle
Sachbearbeitung (m/w/d)
für den Fachdienst Verkehr/ Bußgelder
zu besetzen.
Der Fachdienst Verkehr/Bußgelder regelt als Straßenverkehrsbehörde durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den ruhenden Verkehr sowie den fließenden Verkehr im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der vier amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Landschaft Sylt und der Gemeinde Sylt. Erteilt für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen Sondernutzungserlaubnisse und Genehmigungen. Diesem Fachdienst sind die Zuständigkeiten als Verordnungsgeber für Parkgebühren sowie für die Ahndung von Parkverstößen in der Gemeinde Sylt und allgemeinen besonderen Ordnungswidrigkeiten auf der Insel Sylt übertragen.
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18. Juli 2025 an
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Ihre Aufgaben:
- Bearbeitung von Anträgen für Arbeiten im Straßenraum und über erforderliche Absicherungsmaßnahmen nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Baustellen und Veranstaltungen mit Anordnungen nach Regelplan und Anpassung auf die besonderen Gegebenheiten (Verkehrszeichenpläne, Umleitungen) inkl. Überprüfung der rechtskonformen Umsetzung
- Anordnung von mobilen Park- Haltverboten im Rahmen von Umzügen, Baumaßnahmen und Veranstaltungen
- Bearbeitung und Entscheidung für Erlaubnisse nach § 29 Straßenverkehrsordnung (StVO) inkl. Auflagen und Ausnahmen
- Bearbeitung, Entscheidung und Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Straßenverkehrsordnung in Fußgängerzonen, im Haltverbot, sowie bei der Befreiung von der Helm- und Gurtanlegepflicht, Parkerleichterungen für Schwerbehinderte, Blinde und besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen
- Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach dem Straßen- und Wegegesetz SH (StrWG SH) und Festsetzung von Gebühren
- Beauftragung des Außendienstes für örtliche Ermittlungen
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- Umfangreiche Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten
- eine 39 Std. Woche (Gleitzeit)
- Leistungsgerechte Bezahlung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 9a TVöD inkl. aller Sozialleistungen
- optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
- Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag (TVöD)
- eine betriebliche Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- Zahlung einer Inselzulage
- einen krisensicheren Arbeitsplatz mit flexiblen Arbeitszeiten
- Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio und Sylter Welle
- Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel
Wir erwarten:
- einen erfolgreichen Abschluss des 1. Verwaltungsangestelltenlehrgangs oder eine vergleichbare Qualifikation
- Einsatzbereitschaft und Interesse an einer eigenverantwortlichen, selbstständigen, abwechslungsreichen und verantwortungsvollen Tätigkeit
- Kooperations- und Teamfähigkeit
- Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick
- gute Auffassungsgabe und die Bereitschaft sich notwendiges Fachwissen eigeninitiativ anzueignen
- gute Kenntnisse insbesondere mit MS-Office
- mehrjährige Erfahrung in der Kommunalverwaltung
- Fähigkeit zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Handeln
- Kundenorientiertes Handeln
- Erfahrungen in diesem Sachgebiet sind von Vorteil
- Fahrerlaubnis der Klasse B
Für weitere Informationen:
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne die stellv. Fachdienstleiterin, Frau Claudia Klage, Tel. 04651/851-528.
Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich an Herrn Hans-Peter Tüchsen, Fachdienst Personal und Organisation, Tel. 04651/ 851-233 oder per E-Mail, personal@gemeinde-sylt.de.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.