Die Gemeinde Sylt sucht für den Fachdienst Finanzbuchhaltung im Fachbereich Finanzen und Controlling zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d)
für die Finanzbuchhaltung
Im Bereich Finanzbuchhaltung dreht sich alles ums Geld, hier laufen die Zahlungsströme aller Gemeinden und Zweckverbände der Insel zusammen. Das Team der Finanzbuchhaltung sorgt täglich dafür, dass eingehende Zahlungen korrekt verbucht, eingehende Rechnungen pünktlich bezahlt und Bargeschäfte tagesaktuell abgewickelt werden.
Das Forderungsmanagement gewinnt aufgrund laufender wirtschaftlicher Entwicklungen und vor dem Hintergrund knapper finanzieller Mittel der Kommunen zunehmend an Bedeutung. Deshalb befasst sich ein weiterer Schwerpunkt unserer Arbeit mit dem Mahnungs- und Vollstreckungswesen sowie der Abwicklung von Insolvenzfällen und der Klärung von Haftungsfragen. Bürgerinnen und Bürger, Steuer- und Rechtsanwaltskanzleien, Banken sowie die zuständigen Amtsgerichte stellen für uns wichtige Kontaktstellen unserer täglichen Arbeit dar.
Haben Wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 14. Juli 2025 an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Dies sind Ihre Aufgaben:
- Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
- Tagesaktuelle Abwicklung der Kontoauszüge
- Auszahlung von Rechnungen
- Überwachung der Geldeingänge
- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Tagesgeschäftes in der Finanzbuchhaltung
- Bearbeitung von offenen Posten
- Regelmäßige Überwachung von Guthaben und deren Auszahlung
- Durchführung von Aufrechnungen
- Mahn- und Vollstreckungswesen im Innendienst
- Verantwortliche Führung der Barkasse
- Erstellung der kassenmäßigen Abschlüsse
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Zuarbeit bei der Entscheidung über die Gewährung und Durchführung von Stundung, Niederschlagung und Erlass
- Liquiditätsplanung
- Überwachung des Niederschlagungsbestandes (Verjährung)
- Überwachung des Insolvenzaktenbestandes (Wiedervorlagen)
Wir bieten Ihnen:
- ein Umfeld mit hoher Lebensqualität
- Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel Sylt
- einen sichereren Arbeitsplatz mit anspruchsvollen Aufgaben in einem dynamischen Team
- eine unbefristete Vollzeitstelle (39 Wochenstunden)
- optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit)
- Vergütung bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) bei Vorliegen der Voraussetzungen
- Zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
- Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag
- Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
- Zahlung einer monatlichen Inselzulage
Das sind unsere Erwartungen an Sie:
Sie sind unser idealer Kandidat, wenn Sie folgende Voraussetzungen mitbringen
- Eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine
vergleichbare Ausbildung in einem ähnlichen Beruf - allgemeine juristische Kenntnisse oder sehr gute Rechtskenntnisse im angeforderten Profil
wünschenswert - Eigeninitiative, selbständiges und strukturiertes Arbeiten (auch in Stresssituationen)
- Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft
- Berufserfahrung sowie umfassende Fachkenntnisse im kommunalen Haushalts- Kassen- und Rechnungswesen (Doppik) sind wünschenswert.
Für weitere Informationen:
Für weitere Fragen zum Aufgabengebiet steht Ihnen die Fachdienstleitung Frau Hintzmann telefonisch unter 04651 / 851 – 350 oder per Mail anja.hintzmann@gemeinde-sylt.de zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich gern an die Personalsachbearbeiterin Frau Sabine Bohnhoff-Luber, 04651/851237 oder per E-Mail an sabine.bohnhoff-luber@gemeinde-sylt.de .
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.