Bei der Gemeinde Sylt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit, unbefristet im Fachbereich Ordnung und Soziales für die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Gemeindefeuerwehr Sylt die Stelle

Hauptamtlicher Gerätewart (m/w/d)

zu besetzen.

Die Aufgaben des Fachbereiches Ordnung und Soziales sind sehr vielfältig. Sie reichen von Angelegenheiten des Meldewesens über die Gefahrenabwehr, der Unterstützung gemäß Sozialgesetzbuch, die Gewährleistung eines lebenswerten Wohnumfeldes bis hin zu Katastrophen- und Brandschutzangelegenheiten.

Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. August 2025 an die 

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Ihre Aufgaben:

Für den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz suchen wir eine Person, welche verantwortungsbewusst folgende wesentliche Aufgaben wahrnimmt:

  • Prüfung und Instandsetzung der feuerwehrtechnischen Ausrüstungen und Gerätschaften nach den einschlägigen Vorgaben der DGUV und Hersteller
  • Wartung, Pflege und Unterhaltung der Fahrzeuge und Geräte
  • Mitwirkung in der Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehrfahrzeuge nach Einsätzen im Rahmen Ihrer Arbeitszeit
  • Verwaltung (u. a. Beschaffung von Verbrauchsmitteln)
  • Prüfung von Einsatzschutzkleidung nach den einschlägigen Vorgaben der DGUV und der Hersteller
  • Unterstützung bei Einsätzen der Gemeindefeuerwehr im Rahmen Ihrer Arbeitszeit
  • im Zusammenhang mit der zukünftigen Organisationsstruktur sind weitere Aufgabenzuweisungen möglich
Wir bieten Ihnen:
  • ein Interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • einen krisensicheren Arbeitsplatz
  • eine 39 Std. Woche (Gleitzeit)
  • Weiterbildungsmaßnahmen und Aufstiegsmöglichkeiten
  • optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle
  • leistungsgerechte Bezahlung inklusive aller Sozialleistungen und attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • zusätzliche Prämien im Rahmen der Leistungsorientierten Bezahlung
  • Jahressonderzuwendung gemäß Tarifvertrag
  • verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wie beispielsweise Sonderkonditionen für Fitnessstudio oder Sylter Welle
  • Zahlung einer monatlichen Inselzulage
  • Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel

Unter Umständen besteht die Möglichkeit, eine Wachwohnung der Gemeindefeuerwehr zu beziehen. Ferner ist die Bereitschaft zur kameradschaftlichen Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Einsatzkräften erforderlich. Die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr ist wünschenswert.

Die Einstellung erfolgt unbefristet mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Vergütung erfolgt je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Wir erwarten:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf, vorzugsweise im Elektro-, Kfz- oder Metallbereich
  • Feuerwehrgrundausbildung „Truppmann / Truppfrau 1 und 2“, Sprechfunk digital sowie erfolgreiche (Feuerwehr-)Gerätewartausbildung (Landesfeuerwehrschule) bzw. erfolgreicher Abschluss dieser Qualifikationen binnen zwei Jahren nach Stellenbesetzung
  • Bereitschaft zur verpflichtenden Übernahme von regelmäßigen Bereitschaftsdiensten
  • Bereitschaft zur berufsbegleitenden Fort- und Weiterbildung
  • Besitz des Führerscheins der Klassen B, C und CE, bzw. Bereitschaft diese schnellstmöglich zu erlangen
  • Kenntnisse im Umgang mit MS-Office
Für weitere Informationen:

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Fachdienstleiter Herr Sven Lewald Tel. 04651/851-545. Sollten Sie Fragen rund um das Beschäftigungsverhältnis haben, dann wenden Sie sich an Frau Arlett Böttcher, Fachdienst Personal und Organisation, Tel. 04651 851-236 oder per E-Mail, personal@gemeinde-sylt.de.

Vorstellungsgespräche werden am Mittwoch, den 10.09.2025 stattfinden.

Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir Ihnen die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in Ihrem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von Ihnen, wenn Sie auf unsere Website zurückkehren, und hilft uns zu verstehen, welche Abschnitte der Website für Sie am interessantesten und nützlichsten sind.

Mehr Informationen bekommen Sie in der Datenschutzerklärung