Welche Rolle spielt in der heutigen Gesellschaft das Recht auf Selbstbestimmung?
Wie soll man einem Menschen helfen, der diese Hilfe ablehnt?
Wie hilfreich und rechtlich zulässig ist es, einzelne Mitarbeiterinnen eines Unternehmens ungefragt namentlich öffentlich an den Pranger zu stellen?
Wie kann es sein, dass es viele Gespräche mit verschiedensten Organisationen und Beteiligten gibt, aber letztlich nur ein Schuldiger verantwortlich gemacht wird nicht aber die vielen Beteiligten insgesamt?
Ist es der Sache dienlich, wenn Politiker oder Politikerinnen, die einem Gremium der Gemeinde Sylt angehören, ihre eigene Gemeinde öffentlich beschuldigen? Haben sie die ihr/ihm übertragene Funktion ausgefüllt?
Angenommen eine Person entscheidet sich seit vielen, vielen Jahren einen sehr individuellen Weg zu gehen. Einen vielleicht gesellschaftlich eher ungewöhnlichen Weg, aber völlig selbstbestimmt und bei klarem Willen. Angenommen diese Person hat irgendwann körperliche Beschwerden, lehnt aber einen Umzug in eine ebenerdige Wohnung ab und wählt den Weg der Obdachlosigkeit. Angenommen diese Person bekommt Sozialleistungen, obwohl es Gerüchte gibt, die auf Vermögen hinweisen. Angenommen diese Person ist bei klarem Verstand ohne gesetzlichen Betreuer, kann und will selbstbestimmt ihr Leben gestalten. Wie ist der „richtige“ Umgang damit? Den Willen dieser Person zu respektieren und kontinuierlich Hilfe anzubieten? Oder sich über das Recht auf Selbstbestimmung hinwegzusetzen?
Fakt ist: Die Mitarbeitenden der Gemeinde Sylt respektieren die Wünsche eines jeden Menschen und werden im Rahmen der Möglichkeiten tätig. Das Team der Obdachlosenhilfe sieht immer den Menschen und dessen individuelles Schicksal und kümmert sich bestmöglich mit viel Herz. Grundsätzlich werden je nach Einzelfall alle Beteiligten informiert und in die jeweilige Situation eingebunden. Es findet ein Austausch statt. Final entscheidend bei allen Aktionen ist immer der Wille der Person.