Zwischen dem 1.3. und dem 30.9. durften bei Gartenhecken nur pflegliche Rückschnitte vorgenommen werden, um die Lebensräume von Vögeln und Insekten nicht zu gefährden.
Diese Regelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz gilt für lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze.
Ab dem 1.10. dürfen Gartenbesitzer nun wieder ihre Hecken stark zurückschneiden bzw. auf den Stock setzen.
Bei geplanten Baumfällungen sind die Baumschutzsatzungen der Gemeinde Sylt für die Ortsteile Westerland und Keitum zu beachten.