Der Fachbereich Ordnung und Soziales der Insel Sylt bittet auch in diesem Jahr alle Grundstückseigentümer oder die von ihnen Beauftragten, je nach Wetterlage, die Reinigung der Gehwege und begehbaren Seitenstreifen (Schneeräumung, gefallenes Laub, wucherndes Unkraut, etc.) durchzuführen.

In der Zeit von 7:00 bis 20:00 Uhr haben Anlieger in der Gemeinde Sylt und dem Amt Landschaft Sylt die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer Breite von 1,50 Metern, frei von Schnee und Eis zu halten. Die Reinigung sollte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte beginnen. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Der Einsatz von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf besondere, klimatische Ausnahmefälle (z.B. Eisregen) strikt zu begrenzen. Schnee ist auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Gehweges oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass andere Verkehrsteilnehmer hierdurch nicht gefährdet oder behindert werden. Auch dürfen Schnee und Eis nicht von Grundstücken auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden. Einläufe in Entwässerungsanlagen und Hydranten sind ebenfalls freizuhalten.

Für Fragen steht Ihnen der Fachbereich Ordnung und Soziales der Inselverwaltung unter 04651- 851-501 jederzeit zur Verfügung.

Die Satzungen über die Straßenreinigungen sind einzusehen unter:

Satzungen & Verordnungen – Gemeinde Sylt (gemeinde-sylt.de)

Veröffentlichungen (amtlandschaftsylt.de)