Für den Schiedsamtsbezirk der Gemeinde Sylt ist ab sofort das Amt der Schiedsperson neu zu besetzen.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und gutem Urteilsvermögen. Persönliche Voraussetzungen für die Ausübung dieses Ehrenamtes sind die Vollendung des 30. Lebensjahres sowie der Hauptwohnsitz innerhalb des Schiedsamtsbezirkes. Das erforderliche Fachwissen kann durch Schulungs- und Seminarteilnahmen erworben werden.

Schiedsleute müssen vertrauenswürdig sein und sollten die erforderliche Zeit für den Einsatz, den dieses Amt erfordert, aufbringen können. Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen durchzuführen. Als Beispiel: Die Erhebung einer Privatklage mit dem Ziel der Strafverfolgung wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder auch Sachbeschädigung, etc. ist erst zulässig, nachdem ein „Sühneversuch“ in der Schiedsverhandlung erfolglos geblieben ist. Auch in zivilrechtlichen Streitigkeiten, z.B. über vermögensrechtliche Ansprüche, kann eine Sühneverhandlung beantragt werden.

Beim Schiedsamt handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit, für die kein Gehalt gezahlt wird. Über die eingehenden Bewerbungen entscheidet die Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit ist eine Bestätigung im Amt oder die Wahl eines neuen Bewerbers erforderlich.

Bewerbungen für dieses wichtige Ehrenamt können bis zum 31.05.2024 zur Inselverwaltung in das Amt für Ordnung und Soziales gesendet werden.

Ansprechpartner: Herr Schulz, Telefon 04651-851-501
Email: ordnungsamt@gemeinde-sylt.de