Die Gemeinde Sylt sucht im Fachbereich Ordnung und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen
Sachbearbeiter Flüchtlingshilfe (m/w/d).
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die
Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de
Der Einsatz ist vor allem im Bereich der Flüchtlingshilfe vorgesehen und beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Beratung in Fragen der Flüchtlingsunterbringung mit einem besonderen Schwerpunkt auf Prävention
- Erstellung von Bescheiden nach dem Landesverwaltungsgesetz
- Abrechnung und Kontrolle der Zahlungsausgänge und -eingänge
- Hausbesuche, Kontrolle der Unterkünfte
Die Übertragung weiterer Aufgaben behalten wir uns vor.
Das sind unsere Erwartungen an Sie:
- abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert oder eine ähnliche Vorbildung in einem vergleichbaren Berufszweig.
- Selbständiges und genaues Arbeiten, gutes Urteilsvermögen, hohe Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit werden erwartet.
- Sicherheit im Umgang mit der EDV wird vorausgesetzt.
- Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Voraussetzung.
- Sie sollten belastbar, durchsetzungsfähig, kommunikationsstark und konfliktfähig sein sowie eine positive Grundeinstellung und Verantwortungsbewusstsein, auch im Umgang mit Menschen in sozialen Notlagen, haben.
Wir bieten Ihnen:
- ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
- ein innovatives und herausforderndes Arbeitsumfeld
- umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD inkl. attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
- eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden (Gleitzeit)
Für weitere Informationen:
Fragen zum Aufgabengebiet beantworten Ihnen gerne die Leiterin des Fachdienstes Ordnungsrecht, Frau Nicole Möller, Tel.: 04651/ 851-510.
Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.