Die Gemeinde Sylt sucht im Fachbereich Ordnung und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit einen

Sachbearbeiter Flüchtlingshilfe (m/w/d).

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung an die

Gemeinde Sylt
Personal und Organisation
Andreas-Nielsen-Str. 1
25980 Sylt / OT Westerland
personal@gemeinde-sylt.de

 

 

Der Einsatz ist vor allem im Bereich der Flüchtlingshilfe vorgesehen und beinhaltet insbesondere folgende Tätigkeiten:
  • Beratung in Fragen der Flüchtlingsunterbringung mit einem besonderen Schwerpunkt auf Prävention
  • Erstellung von Bescheiden nach dem Landesverwaltungsgesetz
  • Abrechnung und Kontrolle der Zahlungsausgänge und -eingänge
  • Hausbesuche, Kontrolle der Unterkünfte

 Die Übertragung weiterer Aufgaben behalten wir uns vor.

Das sind unsere Erwartungen an Sie:
  • abgeschlossene Ausbildung zur bzw. zum Verwaltungsfachangestellten oder den Angestelltenlehrgang I erfolgreich absolviert oder eine ähnliche Vorbildung in einem vergleichbaren Berufszweig.
  • Selbständiges und genaues Arbeiten, gutes Urteilsvermögen, hohe Einsatzbereitschaft und Teamfähigkeit werden erwartet. 
  • Sicherheit im Umgang mit der EDV wird vorausgesetzt.
  • Der Besitz des Führerscheins der Klasse B ist Voraussetzung.
  • Sie sollten belastbar, durchsetzungsfähig, kommunikationsstark und konfliktfähig sein sowie eine positive Grundeinstellung und Verantwortungsbewusstsein, auch im Umgang mit Menschen in sozialen Notlagen, haben.
Wir bieten Ihnen:
  • ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet
  • ein innovatives und herausforderndes Arbeitsumfeld
  • umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • eine Vergütung je nach Qualifikation bis zur Entgeltgruppe 8 TVÖD inkl. attraktiver betrieblicher Altersversorgung durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
  • eine wöchentliche Arbeitszeit von 39,0 Stunden (Gleitzeit)
Für weitere Informationen:

Fragen zum Aufgabengebiet beantworten Ihnen gerne die Leiterin des Fachdienstes Ordnungsrecht, Frau Nicole Möller, Tel.: 04651/ 851-510.

 Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG), werden berücksichtigt.

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