Raumordnerischer Vertrag Thema in der Gemeindevertretung
In der kommenden Sitzung der Sylter Gemeindevertretung am Donnerstag, 22. Oktober, soll beschlossen werden, ob die Gemeinde Sylt dem raumordnerischen Vertrag zwischen den Inselgemeinden zustimmt.
Es hat sich gezeigt, dass nach aktuellem Stand nicht ausreichend geeignete Flächen für die Wohnbauentwicklung zur Verfügung stehen, um den prognostizierten Wohnungsbedarf bis 2030 zu decken. Ziel des Vertrages ist es, eine Rechtsgrundlage für eine Abweichung vom bisherigen wohnbaulichen Entwicklungsrahmen zu schaffen, um eine bedarfsgerechte Entwicklung von Dauerwohnraum zu ermöglichen.
Die Gemeinden List, Kampen, Wenningstedt-Braderup und Hörnum haben dem raumordnerischen Vertrag bereits zugestimmt. Der Bauausschuss der Gemeinde Sylt hat sich am Montag, 19. Oktober, mehrheitlich gegen den Vertragsentwurf ausgesprochen.