Ordnungsamt verstärkt auf Corona-Kontrolle
In den letzten Tagen häufen sich im Ordnungsamt die Beschwerden über das Nichteinhalten von Corona-Vorgaben in der Gastronomie auf Sylt. Wir weisen darum noch einmal eindringlich auf die Einhaltung der Vorgaben hin:
Die Zahl der Gäste ist entsprechend der räumlichen Kapazitäten zu begrenzen. Gäste haben die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten und müssen auf diese in Form von deutlich sichtbaren Aushängen hingewiesen werden. Bei Zuwiderhandlungen können Gäste der Einrichtung verwiesen werden. Erkennbar alkoholisierten Gästen dürfen keine alkoholischen Getränke ausgeschenkt werden.
In geschlossenen Räumen müssen Möglichkeiten zum Waschen und Desinfizieren der Hände bereitstehen und die Innenräume müssen regelmäßig belüftet werden. Oberflächen, die von den Gästen häufig berührt werden sowie die Sanitäranlagen müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Der Gastwirt hat über diese Maßnahmen ein Hygienekonzept zu erstellen. Die Bewirtung von mehr als 50 Gästen erfolgt nur, wenn dieses Hygienekonzept zuvor dem Kreisgesundheitsamt angezeigt wurde.
Von den Gästen sind zum Zwecke der Nachverfolgung von Infektionswegen Kontaktdaten einzuholen, dazu zählen Erhebungsdatum und -uhrzeit, Vor- und Nachname, Anschrift, sowie, soweit vorhanden, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Diese sind für vier Wochen aufzubewahren und anschließend zu vernichten.
Das Ordnungsamt wird diese Vorgaben nun wieder verstärkt kontrollieren. Auch die Polizei erhält Anzeigen, denen sie nachgeht.