Öffentliche Vorstellung der Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Sylt am 21. November 2014

Am 14. Dezember 2014 findet in der Gemeinde Sylt die Bürgermeisterwahl statt. Insgesamt stehen 1 Kandidatin und 5 Kandidaten bereit, die Nachfolge der langjährigen Bürgermeisterin Petra Reiber anzutreten:

  • • Markus Ballentin
  • • Nikolas Häckel
  • • Dr. Gabriele Pauli
  • • Bernd Reinartz
  • • Lars Schmidt
  • • Robert Wagner

Die Gemeinde Sylt lädt zu einer öffentlichen Vorstellung dieser Kandidaten am Freitag, den 21. November 2014 um 19.00 Uhr in das Congress Centrum Sylt ein. Die Bewerber/in werden sich der Öffentlichkeit präsentieren und sich den

Fragen aus den Reihen der Bürgerinnen und Bürger stellen:
Durch den Abend führt der bekannte Radio-Moderator Carsten Kock.

Der Einlass für die Veranstaltung ist ab 18.00 Uhr. Da es keine reservierten Plätze gibt, wird rechtzeitiges Erscheinen empfohlen. Das Ende der Veranstaltung ist für 22.00 Uhr vorgesehen. Im Anschluss besteht im Foyer noch für eine Stunde die Möglichkeit mit den Kandidaten persönlich ins Gespräch zu kommen.

 

Zulassung der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl / 31.10.2014

Zulassung der Kandidaten zur Bürgermeisterwahl
In seiner heutigen Sitzung zur Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters am 14. Dezember 2014 hat der Gemeindewahlausschuss die folgenden Kandidaten zugelassen:

• Ballentin, Markus 
• Häckel, Nikolas 
• Dr. Pauli, Gabriele 
• Reinartz, Bernd 
• Schmidt, Lars 
• Wagner, Robert

Es wurden keine Wahlvorschläge zurückgewiesen.

Wahlvorschlagsverfahren / 03.04.2014

Informationen zur Besetzung der Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin /Bürgermeisters

Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung für das Land Schleswig-Holstein wurden auch die Regularien für Bewerbungen auf eine hauptamtliche Bürgermeisterstelle geändert. Das Wahlvorschlagsrecht ist von den Fraktionen der Gemeinde auf die in der Gemeindevertretung vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften übergegangen.

Aus den vorstehenden Gründen muss eine Bewerbung für die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisters /Bürgermeisterin direkt an eine oder mehrere der in der Gemeindevertretung vertretenden Parteien oder Wählergemeinschaften gerichtet werden.

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Sylt sind die folgenden Parteien und Wählergemeinschaften vertreten:

 

CDU Sylt

Sylter Wählergemeinschaft

SPD Sylt

Bündnis90/Grüne

SSW (Südschleswigscher Wählerverband)

Insel-Liste Zukunft.Sylt (ILZS)

Piraten Partei

Interessierte, die sich gerne um die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters bewerben möchten, sollten die üblichen Bewerbungsunterlagen an eine oder mehrere der Parteien oder Wählergemeinschaften richten.

Weiter besteht die Möglichkeit ohne die Unterstützung einer oder mehrerer Parteien oder Wählergemeinschaften einen Wahlvorschlag einzureichen (Einzelbewerber). Der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers / einer Einzelbewerberin muss von mindestens 135 der Wahlberechtigten der Gemeinde Sylt unterschrieben sein. Die entsprechenden Formulare zur Einreichung eines Wahlvorschlages können bei Frau Möller unter 04651/851-510, per Mail an nicole.moeller@gemeinde-sylt.de angefordert oder während der regulären Öffnungszeiten im Gebäude der Inselverwaltung Sylt, Bahnweg 20-22, 25980 Sylt/Westerland, Zimmer D 1 abgeholt werden.

Nähere Informationen über die Einreichung von Wahlvorschlägen und die damit verbundenen Fristen und Termin finden Sie im Merkblatt.

Stellenausschreibung - Bürgermeister/in der Gemeinde Sylt

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von ihr bereitgestellten Mittel. Sie oder er ist für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsgang der Verwaltung sowie für die Geschäfte der laufenden Verwaltung verantwortlich. Sie oder er ist oberste Dienst-behörde und Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Beschäftigten der Gemeinde. Weitere Aufgaben regelt die Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein.

In der Gemeinde Sylt als bedeutende touristische Destination in Deutschland ist zum 1. Mai 2015 die Stelle der / des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters wegen Ablauf der Amtszeit zu besetzen.

 

Die bisherige Amtsinhaberin stellt sich nicht erneut zur Wahl. Die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Gemeinde Sylt findet am 14. Dezember 2014 statt. Eine Stichwahl findet, soweit erforderlich am 11. Januar 2015 statt.
Gemäß § 73 der Gemeinde und Kreiswahlordnung (GKWO) vom 19.03.1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 167) in der zurzeit gültigen Fassung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Wahlvorschläge sind nach § 19 in Verbindung mit § 46 des Gemeinde- und Kreiswahl-gesetzes (GKWG) vom 19.03.1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 151) in der zurzeit gültigen Fassung bis spätestens 27. Oktober 2014, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), schriftlich bei der Gemeinde-wahlleiterin der Gemeinde Sylt, Andreas-Nielsen-Str. 1, 25980 Sylt/Westerland (Postan-schrift) bzw. Bahnweg 20-22, Zi. D 1, 25980 Sylt/Westerland (Hausanschrift) einzureichen. Es empfiehlt sich, die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem letzten Tag der Einreichungsfrist einzureichen, damit Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Wählbar ist, wer
1. die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt; wählbar ist auch, wer die Staatsan-gehörigkeit eines übrigen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
2. am Wahltag das 27. Lebensjahr vollendet hat und im Falle der Erstwahl das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Nach § 51 GKWG können Wahlvorschläge einreichen:
1. in der Gemeindevertretung vertretene politische Parteien und Wählergruppen. Parteien und Wählergruppen können gemeinsam einen Wahlvorschlag einreichen (gemeinsamer Wahlvorschlag),
2. jede Bewerberin und jeder Bewerber für sich selbst.

Als Bewerberin oder als Bewerber auf einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder auf einem gemeinsamen Wahlvorschlag kann nur benannt werden, wer
1. in der nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der im Zeitpunkt ihres Zusam-mentritts wahlberechtigten Mitglieder dieser Partei oder Wählergruppe (Mitgliederversamm-lung) oder
2. in einer nach ihrer Satzung zuständigen Versammlung der von der Mitgliederversammlung nach Nr. 1 aus deren Mitte gewählten Vertreterinnen und Vertretern (Vertreterversammlung)
hierzu gewählt worden ist. Die Bewerberin oder der Bewerber sowie die Vertreterinnen und Vertreter für die Vertreterversammlung werden von den Teilnehmern der Versammlung in geheimer schriftlicher Abstimmung gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jeder Teilnehmer der Versammlung.

Der Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergemeinschaft muss von der für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Leitung unterzeichnet sein. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag muss von der für das Wahlgebiet nach ihrer Satzung zuständigen Leitung jeder am Wahlvorschlag beteiligten politischen Partei oder Wählergruppe unterzeichnet sein. Als Bewerberin oder als Bewerber kann nur vorgeschlagen werden, wer seine Zustimmungserklärung hierzu schriftlich erteilt hat; die Zustimmung ist unwiderruflich.

Der Wahlvorschlag einer Bewerberin oder eines Bewerbers muss von mindestens 135 Wahlberechtigten aus der Gemeinden Sylt persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Wahlvorschläge sollen auf amtlichen Formblättern eingereicht werden. Die amtlichen Formblätter für einen Wahlvorschlag und für die erforderlichen Anlagen stehen bei der Gemeindewahlleiterin, Bahnweg 20-22, Zi. D1, 25980 Sylt / Westerland zur Verfügung.

Der Wahlvorschlag muss enthalten:
1. den Familiennamen, den Vornamen (bei mehreren Vornamen den oder die Rufnamen), den Beruf oder den Stand, den Tag der Geburt, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers,
2. bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe den Namen der Partei oder Wählergruppe und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese. Bei einem gemeinsamen Wahlvorschlag sind die Namen sowie die Kurzbezeichnung jeder einzelnen Partei oder Wählergruppe anzugeben.

Mit dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen einzureichen:
1. bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag die schriftliche Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers;
2. eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde, dass die Bewerberin oder der Bewerber wählbar ist;
3. bei einem Wahlvorschlag einer politischen Partei oder Wählergruppe oder einem gemeinsamen Wahlvorschlag eine Erklärung der Leiterin oder des Leiters der Versammlung über die Aufstellung der Bewerberin oder des Bewerbers nach § 51 Abs. 2 Satz 4 und 5 GKWG. Wurde die Bewerberin oder der Bewerber eines gemeinsamen Wahlvorschlages in getrennten Versammlungen gewählt, ist für jede Versammlung eine Erklärung abzugeben;
4. die erforderliche Anzahl von Unterschriften auf einem amtlichen Formblatt nebst Bescheinigung des Wahlrechts der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner, sofern der Wahlvorschlag nach § 51 Abs. 3 GKWG von Wahlberechtigten unterzeichnet sein muss (mindestens 135 Unterschriften).

Ich weise darauf hin, dass
1. eine politische Partei oder Wählergruppe nur einen Wahlvorschlag einreichen oder sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen kann,
2. Bewerberinnen und Bewerber, die auf mehreren Wahlvorschlägen benannt sind, nicht zugelassen werden können,
3. die Wahl durch die Gemeindevertretung erfolgt, wenn zu dieser Wahl keine Bewerberin oder kein Bewerber zugelassen wird, oder die einzige zugelassene Bewerberin oder der einzige zugelassene Bewerber bei der Wahl nicht die erforderliche Mehrheit erhält,
4. ein Wahlvorschlag zurückgenommen werden kann, solange nicht über seine Zulassung entschieden ist. Die Rücknahme ist schriftlich zu erklären.

Sylt, den 08. März 2014
Gemeinde Sylt
Die Gemeindewahlleiterin