Oft kommt die Frage – wie sind die Geschäfte eigentlich über Feiertage geöffnet?

Daher kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel hier einmal der Hinweis, dass in der Zeit vom 17.12. bis zum 08.01. sowie im Zeitraum 15.03. – 31.10. aufgrund der Bäderverordnung Geschäfte grundsätzlich auch sonntags geöffnet haben dürfen.

Bitte beachten Sie jedoch die gesonderten Öffnungszeiten an Feiertagen in der Bäderverordnung (zum Download hier – 2024-2028).

Für den Jahreswechsel 2023/24 gilt:

24.12.2023 geöffnet 11.00 – 14.00 Uhr*
25.12.2023 geschlossen
26.12.2023 geöffnet 11.00 – 17.00 Uhr
31.12.2023 geöffnet 11.00 – 17.00 Uhr
01.01.2024 geöffnet 11.00 – 17.00 Uhr

* Zusätzlich dürfen vor 11.00 Uhr Verkaufsstellen öffnen, die überwiegend Lebens- und Genussmittel (hierunter fallen auch Bäckereien) oder Weihnachtsbäume anbieten.

Achtung – es hatte sich bei der ursprünglichen Veröffentlichung der Fehlerteufel eingeschlichen, bitte diese korrigierten Informationen verwenden.