Öffnungsverbot für Einzelhandel und Gastronomie

März 18, 2020 | Aktuelles

Um die Corona-Pandemie weiter einzudämmen, hat das Land Schleswig-Holstein angeordnet, alle nicht für die Grundversorgung notwendigen Geschäfte zu schließen. 

Alle Restaurants sind zu schließen, Lieferdienste oder Außerhausverkauf für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung sind weiterhin erlaubt.

Alle Einzelhandelsbetriebe sind zu schließen, mit Ausnahme von Einzelhändlern für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Getränkemärkten, Apotheken, Sanitätshäusern, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, dem Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkten, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln) und dem Großhandel. 

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. #SyltAntiVirus

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